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Newsletter 26/2022

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
info@vkm-rwl.de

In dieser Ausgabe:
  • Mitarbeitende wollen mehr eingebunden werden
  • Westfälische Landessynode - wieder in Präsenz - erfolgreich beendet
  • Von Fördermitteln profitieren
  • Eine interdisziplinäre Studie zu Kirche und politischer Kultur
  • Warum Sonnenschutz immer wichtiger wird
  • Corona-Prämie für Pflegekräfte - erforderliche Arbeitsleistungen

Allgemeine Informationen

Mitarbeitende wollen mehr eingebunden werden
(Quelle: IW) Mitarbeiter sind oftmals verunsichert, wenn große Veränderungen in ihrem Unternehmen anstehen. Betriebe können der Belegschaft Ängste nehmen, indem sie den Veränderungsprozess transparent machen und Mitarbeiter weiterbilden. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass Beschäftigte Transformationen häufig positiv erleben, sich jedoch wünschen, mehr einbezogen zu werden.
Corona-Pandemie, ökologischer Wandel und Krieg: Mehrere große Herausforderungen krempeln seit geraumer Zeit die Arbeitswelt gehörig um. Hier werden zwei Geschäftsfelder zusammengelegt, dort müssen sich Abteilungen neu organisieren und der Trend hin zum mobilen Arbeiten verändert die Zusammenarbeit im Team. Für Mitarbeiter und Führungskräfte ist Veränderung häufig ein schmerzhafter Prozess, der genau geplant und erklärt werden muss. Damit der Wandel gelingt, helfen sechs Aspekte: Notwendigkeit der Veränderung erklären, Strategie transparent machen, Ansprüche berücksichtigen, Mitgestaltungsmöglichkeiten schaffen, in Weiterbildung investieren und Fehlerkultur stärken. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Zusammenarbeit mit StepStone, New Work und Kienbaum untersucht, wie gut diese sechs Punkte aus Sicht der Führungskräfte und der Mitarbeiter erfüllt werden.
Die Forschungspartner haben dafür über 3.600 Beschäftigte und knapp 1.500 Führungskräfte nach ihren Erfahrungen mit Transformationsprozessen in den vergangenen zwei Jahren gefragt. Das Ergebnis: Die Wahrnehmung beider Gruppen geht deutlich auseinander. So sieht etwa jede fünfte Führungskraft alle genannten Aspekte erfüllt, während es bei den Beschäftigten nur jeder zehnte ist. Besonders deutlich werden diese Unterschiede bei der Erklärung, warum die Veränderung notwendig ist. Zwei Drittel der Führungskräfte sind davon überzeugt, dass die Notwendigkeit ausreichend vermittelt wird. Dieser Meinung sind allerdings nur knapp 42 Prozent der Mitarbeiter. Dabei lohnt es sich, die sechs Aspekte zu beherzigen und auf die Mitarbeiter zuzugehen: Betriebe, die hierauf in Veränderungsprozessen achten, haben zufriedenere Mitarbeiter. Auch die Wechselneigung der Beschäftigten ist geringer.
Die Auswertung zeigt außerdem, wie wichtig die Unternehmenskultur, genauer gesagt eine Kultur der Veränderung ist. Unternehmen, die die Veränderungsfähigkeit der Mitarbeiter fördern, sind oftmals erfolgreicher bei Transformationsprozessen. Dazu gehören auch Weiterbildungen: Diese stärken nicht nur die Veränderungsfähigkeit, sondern vermitteln den Mitarbeitern auch Wertschätzung. „Wer sich sicher fühlt, ist eher bereit, sich Veränderungen zu stellen und diese aktiv mitzugestalten“, sagt IW-Direktor Michael Hüther. „Am Ende kommt es auf die Menschen an, die in einer Organisation Lösungen kreieren und umsetzen.“
Zur Studie geht es hier.
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Webseminar: Das Arbeitszeugnis
– rechtl. Grundlage
– Verpflichtung auf Zeugniserteilung
– Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
– Zwischenzeugnis
– Beteiligungsrechte MAV
Termin:
19.07.2022 von 09.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
Teilnahmekosten: 100 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie unter www.vkm-rwl.de
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Westfälische Landessynode - wieder in Präsenz - erfolgreich beendet
(Quelle: EKvW) Zum ersten Mal nach zwei Jahren, in denen coronabedingt nur digitales Tagen möglich war, trafen sich 193 Synodale aus ganz Westfalen zur Tagung der Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) im Tagungszentrum Assapheum in Bielefeld-Bethel. Am 15. Juni ging die Synodentagung nach vier Tagen intensiver Beratungen zu Ende. Beschlüsse, Berichte und Fotos, Medieninfos, Mitschnitte und mehr gibt's zum Nachlesen, -hören oder-sehen im Internet.
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Von Fördermitteln profitieren
(Quelle: EKiR) Die KD-BANK-STIFTUNG stellt in diesem Jahr insgesamt 180.000 Euro zur Förderung zukunftsweisender Projekte in Kirche und Diakonie bereit. 125.000 Euro wurden bereits ausgeschüttet und gehen an 71 Vorhaben in den Bereichen nachhaltiges Handeln, Digitalisierung und Innovation sowie an generationenübergreifende Projekte – darunter 30 auf dem Gebiet der EKiR. Im Herbst stehen weitere 55.000 Euro zur Verfügung, die an besondere Leuchtturmprojekte fließen, für die man sich noch bewerben kann.
Anträge für die nächste reguläre Ausschüttung von Fördermitteln im Sommer 2023 können bis zum 16. Dezember online eingereicht werden. mehr erfahren
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Tagesseminar: Jugend- und Auszubildendenvertretung
In diesem Tagesseminar zeigen wir, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung sich in der Dienststelle für die Azubis und Jugendlichen einsetzen kann. Wir vermitteln Wissenswertes um die JAV-Arbeit und was diese erreichen kann. Und das ist gar nicht so wenig: Auch die JAV hat schließlich Möglichkeiten. Sie kann die Ausbildung, den Schutz der Gesundheit und die Arbeitsbedingungen verbessern. Dazu muss sie aber wissen, wie das geht. Genau darum geht es.
Termin:
30.08.2022 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
Teilnahmekosten: 160,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie unter www.vkm-rwl.de
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Eine interdisziplinäre Studie zu Kirche und politischer Kultur
(Quelle: EKD) Haben Kirchenmitglieder weniger Vorurteile als andere Menschen? Und wie gehen Gemeinden mit aufkommenden gesellschaftlichen Herausforderungen um? Die Evangelische Kirche hat die Verbindungen zwischen Kirche und politischer Kultur in einer Studie untersucht.
Haben Mitglieder einer christlichen Kirche weniger oder mehr antisemitische Vorurteile als Nichtmitglieder? Wie wirkt sich die Religiosität eines Menschen auf sein Verhältnis zur Demokratie aus? Wird in rechtspopulistischen Hasskommentaren online auch theologisch argumentiert? Und wie gehen Gemeinden mit Rechtspopulismus und anderen Herausforderungen um, die sich im eigenen Haus oder vor den Kirchentüren ergeben?
Um diese und viele weitere Fragen zu untersuchen, hat die EKD drei Teilstudien gefördert, die den Zusammenhang zwischen Kirchenmitgliedschaft, Religiosität, politischer Kultur und Vorurteilen beleuchten. Zusammen ergeben die drei Teilstudien eine umfassende und innovative wissenschaftliche Erhebung, die das komplexe Thema mittels unterschiedlicher Methoden und Perspektiven in den Blick nimmt.
Mehr dazu hier.
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MVG Basiswissen für Neueinsteiger
Die Mitarbeitervertretung ist das Interessenvertretungsorgan der Mitarbeitenden in den Einrichtungen und nimmt aktiv durch Beteiligungsrechte an die Kolleg*innen betreffende Entscheidungen teil. Fachliches Wissen und Können sind Voraussetzung für eine starke Dienstgemeinschaft und Wahrnehmung der Interessen der Mitarbeitenden.
Dieses Seminar vermittelt zu unseren vertiefenden Grundseminaren ein Basiswissen insbesondere für Neueinsteiger in die Mitarbeitervertretungsarbeit.
Folgende Inhalte werden in Rundgesprächen, Kurzvorträgen und Einführungen sowie in Kleingruppenarbeiten vermittelt:
  • Das Recht in Kirche und Diakonie - MVG
  • Arbeitsrecht/Aufgaben der MA-Verbände
  • Aufbau des MVG
  • MAV Rechte und Pflichten
  • Eingeschränkte Mitbestimmung / Mitbestimmung / Mitberatung
  • Initiativrecht
  • Zusammenwirken zwischen MAV und Dienststellenleitung
  • Beschwerderecht
  • Organisationsfragen
  • Leitung der MAV
  • Praktische Übungen
Termin:
05.12. – 07.12.2022, Hotel Villa Dürkopp, Bad Salzuflen, Obernbergstr. 2
Max. 15 Teilnehmende
Teilnahmekosten: 460,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Warum Sonnenschutz immer wichtiger wird
(Quelle: BZgA) Mit dem Klimawandel wird der Schutz vor der Sonne immer wichtiger: Die klimatischen Veränderungen führen dazu, dass vermehrt UV-Strahlung auf die Erdoberfläche und damit auch auf unsere Haut und Augen trifft. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat daher ihr Informationsportal www.klima-mensch-gesundheit.de in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und in Kooperation mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) um das Thema UV-Strahlung und UV-Schutz erweitert.
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Übermäßige UV-Strahlung begünstigt das Entstehen von Hautkrebs. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass diese Gefahr zunimmt: 2020 gab es rund 81 Prozent mehr Krankenhausbehandlungen aufgrund von Hautkrebs als noch im Jahr 2000. Sonnenschutz wird also immer wichtiger. Unter www.klima-mensch-gesundheit.de informiert die BZgA darüber, wie der Klimawandel die UV-Strahlung beeinflusst und gibt Empfehlungen, wie Menschen sich vor Sonnenschäden schützen können.“
Dr. Inge Paulini, Präsidentin des BfS: „Durch die Klimakrise nehmen Gesundheitsrisiken durch UV-Strahlung auch in Deutschland zu. Unsere Studien zeigen, dass Menschen die Risiken der UV-Strahlung kennen, aber nicht immer entsprechend handeln. Gemeinsame Informationsangebote sind ein Beitrag, um das Thema UV-Schutz nachhaltig im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern. Mit Blick auf die eigene Lebenswelt finden Bürgerinnen und Bürger hier viele Anregungen, um die Prävention von UV-Schäden selbst in die Hand zu nehmen.“
Der Klimawandel verändert die Bewölkungssituation über Deutschland, sodass die Anzahl an Sonnenscheinstunden pro Jahr im Mittel steigt. Dies trägt dazu bei, dass Menschen angesichts des Sonnenscheins und der warmen Temperaturen mehr Zeit im Freien verbringen und sich dadurch vermehrt der UV-Strahlung aussetzen. Ohne Schutz verursacht UV-Strahlung jedoch zahlreiche sofortige und langfristige Erkrankungen an Haut und Augen wie Sonnenbrand, Hautkrebs, Binde- und Hornhautentzündungen oder „Grauen Star“ (Katarakt).
Auf dem BZgA-Informationsportal www.klima-mensch-gesundheit.de finden Bürgerinnen und Bürger qualitätsgeprüfte und unabhängige Informationen zu UV-Strahlung und UV-Schutz und den Zusammenhängen mit dem Klimawandel. Besonders wichtig ist der UV-Schutz für Kinder und Menschen, die im Freien arbeiten oder sich dort häufig aufhalten. Neben Verhaltenstipps bietet das Internetangebot zudem Informationen dazu, wie Lebenswelten sonnengerecht gestaltet werden können, um vor UV-Strahlung zu schützen – beispielsweise durch Sonnensegel oder natürliche Schattenspender wie Bäume. Dies ist besonders für Kitas und Schulen wichtig.
Die Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe und erfordert den Einbezug der Kompetenzen und Stärken aller Akteurinnen und Akteuren. Daher hat die BZgA die Inhalte zu UV-Strahlung und UV-Schutz in Kooperation mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erstellt. Ziel ist es, umfassend gebündelt über die Zusammenhänge von UV-Strahlung und Klimaveränderungen zu informieren, Handlungstipps zu geben und Orientierung über weiterführende Angebote zu bieten.
Weiterführende Informationen zum Thema:
www.klima-mensch-gesundheit.de
www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/klimawandel-uv/klimawandel-uv_node.html

Aus der Rechtsprechung

Corona-Prämie für Pflegekräfte - erforderliche Arbeitsleistungen
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.03.2022, 5 Sa 1708/21; Quelle: kostenlose-urteile.de)
Beschäftigte haben nach § 150 a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Die dreimonatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum muss nicht zusammenhängend erfolgen
Aus den Gründen:
Unterbrechungen aufgrund von Krankheit lassen den Anspruch auf die Prämie nicht entfallen, wenn die Zusammenrechnung der einzelnen Tätigkeitszeiträume im Berechnungszeitraum drei Monate ergibt. Die Pflegekraft war vom 1. März 2020 bis zum 31. Oktober 2020 Arbeitnehmerin einer zugelassenen Pflegeeinrichtung. Ihre Tätigkeitszeiten waren in diesem Zeitraum durch mehrere über 14 Tage andauernde Krankheitszeiten unterbrochen, insgesamt war die Pflegekraft jedoch an 90 Tagen tätig. Die Pflegeeinrichtung lehnte die Zahlung der Corona-Prämie mit der Begründung ab, die Pflegekraft sei im Bemessungszeitraum keine drei Monate zusammenhängend tätig gewesen. Mit ihrer Klage hat die Pflegekraft die Zahlung der Prämie verlangt. Die Pflegekraft verstarb kurz nach Klageerhebung, der Rechtsstreit wurde von einem Erben weitergeführt.
Das Landesarbeitsgericht hat die Pflegeeinrichtung zur Zahlung der Corona-Prämie an den Erben verurteilt. Nach § 150 a SGB XI müsse der dreimonatige Tätigkeitszeitraum innerhalb des Bemessungszeitraums nicht zusammenhängend geleistet werden. Krankheitszeiten von mehr als 14 Tagen führten nicht dazu, dass der Dreimonatszeitraum neu zu laufen beginne und bisherige Zeiten der Arbeitsleistung unerheblich seien. Vielmehr seien mehrere Tätigkeitszeiträume zusammenzuzählen. Da der Monat mit 30 Tagen zu rechnen sei, müsse der Tätigkeitszeitraum insgesamt 90 Tage im Bemessungszeitraum umfassen. Da die Corona-Prämie vererbbar sei, habe der Erbe den Rechtsstreit nach dem Tod der Pflegekraft fortführen können.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

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