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Newsletter 39/2022

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
info@vkm-rwl.de

In dieser Ausgabe:
  • ARBEIT: SICHER + GESUND
  • Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie im Interesse aller Beteiligten fördern
  • BGW-Trendbericht Kinder- und Jugendhilfe: Mehr Anforderungen, weniger Fachkräfte
  • Der Arbeitsmarkt gerät unter Druck, dürfte sich aber weitgehend stabil zeigen
  • Fachstelle für Arbeitssicherheit: Sparen an wohliger Behaglichkeit
  • Arbeitsverhältnis durch Kündigung wegen nicht angenommenen Änderungsangebot beendet

Allgemeine Informationen

ARBEIT: SICHER + GESUND
(Quelle: BMAS) Klimakrise, Pandemie, Digitalisierung, demografischer Wandel oder Fachkräftesicherung – viele aktuelle Entwicklungen haben massive Auswirkungen auf unsere Arbeitswelt. Jetzt gilt es, die Arbeit auch in Zeiten großer Veränderungen menschengerecht zu gestalten und alltagstaugliche Lösungen zu finden, die von allen getragen werden. Damit diese Lösungen fair, sicher und gesund gestaltet werden können, braucht es Leitplanken zur Orientierung, die von allen getragen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) startete deshalb am 22. September 2022 das Programm ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG). Ziel ist es, gemeinsam mit Expert*innen unterschiedlichster Disziplinen, Sozialpartnern und Praktiker*innen konkrete Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu erarbeiten.
Nachdem die Anzahl an Beschäftigten, die mobil im Homeoffice arbeiten, in den letzten beiden pandemiegeprägten Jahren massiv gestiegen ist, sind verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte gefragt, um sichere, gesunde und gute mobile Arbeit zu etablieren. Im Mittelpunkt stehen dabei Rahmenbedingungen, wie die Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes, Fragen der Erreichbarkeit, Arbeiten aus dem Ausland sowie Zusammenarbeit und Führung in hybriden Teams. Mit diesen und weiteren Themenfeldern beschäftigt sich der Expert*innen-Kreis der Politikwerkstatt in einem internen Werkstattprozess über einen Zeitraum von einem Jahr. Auf Grundlage der Ergebnisse des Prozesses werden Strukturen und Voraussetzungen für das zeit- und ortsflexible Arbeiten entwickelt.
Den aktuellen Stand der jeweiligen Politikwerkstätten sowie weitere Informationen rund um das Programm ARBEIT: SICHER + GESUND finden Sie unter www.arbeit-sicher-und-gesund.de.
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Sozialrecht
Die gesetzliche Rentenversicherung Rentenrechtliche Zeiten - welche Zeiten sind für die Rente wichtig Erwerbsminderungsrente - welche Voraussetzungen sind zu erfüllen Altersrente - wann kann die Rente beginnen Hinterbliebenenrente - wer hat Anspruch Allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren Kontenklärung Rehabilitation Rentenantrag Die kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) Startgutschriften Sanierungsgeld Rentenberechnung Altersvorsorge Riesterrente Entgeltumwandlung Praktische Fallbearbeitung
Termin:
14.11 – 16.11.2022, Hotel Villa Dürkopp, Bad Salzuflen, Obernbergstr. 2
Teilnahmekosten: 610,00 Euro
Ab dem 01.01.2023 750,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie hier.
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Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie im Interesse aller Beteiligten fördern
(Quelle: Diakonie Deutschland) Immer mehr Arbeitgeber in Kirche und Diakonie setzen auf familienorientierte Personalpolitik. Bei einem Festakt mit Grußworten der Bischöfin und stellvertretenden EKD-Ratsvorsitzenden Kirsten Fehrs und Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, wurden fünfzehn weitere Einrichtungen und Träger aus Kirche und Diakonie mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung zertifiziert. Seit 2019 bietet das Gütesiegel von EKD und Diakonie Deutschland bundesweit ein zukunftsweisendes und nutzenorientiertes Managementinstrument für alle, die Familienorientierung in ihrem Personalmanagement einführen, weiterentwickeln und verfestigen wollen.
Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Die Menschen, die sich in diakonischen Einrichtungen, Diensten, Beratungs- und Bildungsstätten engagieren, leisten einen enorm wertvollen Beitrag für das gute Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Sie betreuen, pflegen, kümmern sich, verwalten, führen, konzipieren und gestalten. Sie sollen in einem beruflichen Umfeld arbeiten, in dem sie als Mensch wahrgenommen werden und ihr Mensch-Sein leben können. Dazu zählt auch, dass sie Job und Familie vereinbaren können. Genau das wollen wir mit der Zertifizierung mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung fördern."
Eine familienorientierte Personalpolitik unterstütze ein gesundes und offenes Arbeitsklima und sorge für den Interessenausgleich aller Beteiligten. "Die zertifizierten Träger schaffen Rahmenbedingungen, die es Menschen erleichtern, Erwerbsarbeit und Sorgeleistungen – ob für Kinder, ältere Angehörige oder andere bedürftige Menschen – zu vereinbaren. Damit tragen sie zum Wohlergehen ihrer Mitarbeitenden und zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei", so Loheide.
Bischöfin Kirsten Fehrs, stellvertretende Ratsvorsitzende der EKD: " 'Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.' Bereits in den ersten Kapiteln der Bibel wird deutlich, dass wir Menschen zur Gemeinschaft bestimmt sind und auf Liebe, Fürsorge, Erziehung und Pflege angewiesen sind. Familien sind die wohl wichtigsten Orte, in denen Verantwortung füreinander übernommen wird, wo Menschen füreinander einstehen und sich stützen. Deshalb brauchen Familien Unterstützung – von Politik und Gesellschaft und auch von uns als Kirche."
Josephine Teske, Schirmherrin des Evangelischen Gütesiegels Familienorientierung: "Der Schutz der Familie als Ort, an dem Menschen füreinander da sind, ist ein urchristlicher Wert. Ich freue mich sehr, als neue Schirmherrin diesen Gedanken in die evangelische Arbeitswelt weiterzutragen. Ich möchte die Einrichtungen und Dienste in Kirche wie Diakonie ermuntern, sich mit ihrer familienorientierten Personalpolitik auseinanderzusetzen und so eine gute Balance zwischen den Interessen der Arbeitgebenden und ihren Mitarbeitenden zu fördern."
Das Evangelische Gütesiegel Familienorientierung ist als ständiges Angebot beim Institut für Qualitätsentwicklung und Gütesiegel in Kirche und Diakonie verankert. Über 60 Träger, Einrichtungen und Dienste sind bisher mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung zertifiziert. Unter ihnen sind kleinere Kirchengemeinden und Verwaltungsämter, Kirchenkreise, Bildungseinrichtungen, diakonische Erziehungs- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu großen diakonischen Komplexträgern, Krankenhäusern und Hochschulen. Die nächsten Zertifizierungsverfahren starten ab Herbst 2022.
Weitere Informationen:
Gütesiegel Familienorientierung: www.gütesiegel-familienorientierung.de
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Tagesseminar: Schwerbehindertenrecht Grundseminar
  • Feststellungsverfahren - Aufgaben Versorgungsamtes —
  • Behinderung/Schwerbehinderung - Bescheid/Widerspruch
  • Schwerbehindertenausweis - Merkzeichen – Gleichstellung
  • Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
  • Beschäftigungsquote - Ausgleichsabgabe – Mehrfachanrechnung
  • Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung
  • Persönliche Rechte und Pflichten SBV - Freistellung/Kündigungsschutz
  • Rechte und Pflichten Schwerbehindertenvertretung
  • Beschäftigungsförderung Einstellung
Aufgaben der SBV
  • Überwachungsfunktion
  • Maßnahmen initiieren und beantragen
  • Beschäftigungssicherung durch Prävention
  • Integrationsvereinbarungen
  • Das Netzwerk - Wer liefert mir Was?
  • Die 11880 der SBV - Hier werden Sie geholfen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement — Kurze Einführung
  • Gesetzliche Vorschriften - Vorgehensweise und Beteiligte — Einführung
Termin:
23.11.2022 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
Dortmund, 19.05.2022 160,00 €
Tagesseminar
Teilnahmekosten: 160,00 Euro
Ab dem 01.01.2023 190,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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BGW-Trendbericht Kinder- und Jugendhilfe: Mehr Anforderungen, weniger Fachkräfte
(Quelle: BGW) Wie steht es um die Berufsgesundheit der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe und wie lässt sich deren Situation verbessern? Antworten gibt der Trendbericht „Zukunftsweisende Entwicklungen zwischen Lockdown und Knock-down. Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den Bericht jetzt auf dem BGW forum „Sicher und gesund in der pädagogischen Arbeit“ vorgestellt.
Beim Blick auf die Branche zeigt sich: Die professionellen Anforderungen an Fachkräfte und Führungspersonal nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. In Einrichtungen der Kindertagespflege ist beispielsweise mehr Kompetenz zur Sprachförderung gefragt. Expertinnen und Experten der BGW nehmen wahr, dass die Belastungen der Beschäftigten sich durch verhaltensauffällige Kinder und wachsende Ansprüche der Eltern erhöhen. Auch verbale und körperliche Angriffe auf Beschäftigte werden häufiger.
Obwohl angesichts gewachsener Anforderungen berufliche Weiterbildung immer wichtiger wird, ging pandemiebedingt der Anteil der Beschäftigten, die an einem entsprechenden Angebot teilgenommen haben, vom Jahr 2019 auf 2020 von 51 auf 39 Prozent zurück. Häufig wechselnde Corona-Regeln und der plötzliche Digitalisierungsschub forderten Beschäftigte zusätzlich. In Interviews zeigten sich Leitungen gleichzeitig enttäuscht über mangelnde öffentliche Aufmerksamkeit für diese Belastungen.
Prägend für die Kinder- und Jugendhilfe ist ein erheblicher Fachkräftemangel. BGW-Fachleute berichten, dass häufig unterhalb des Personalschlüssels gearbeitet werde, um den Tagesbetrieb aufrechtzuerhalten. Im Jahr 2020 sei es zudem schwerer gewesen neues Personal zu gewinnen, so die Erfahrung von Einrichtungsleitungen, denn pandemiebedingt seien persönliche Vorstellungsgespräche und Hospitationen nicht oder nur erschwert möglich gewesen. Der wachsende Bedarf an Fachkräften führt laut DIW Econ dazu, dass nur noch etwa halb so viele Beschäftigte Angst um ihren Arbeitsplatz haben wie im Jahr 2014. Die Zufriedenheit mit Einkommen und Arbeitssituation ist dabei relativ stabil, aber niedriger als bei anderen Berufsgruppen.
Wie in vielen Branchen hat auch in der Kinder- und Jugendhilfe die Corona-Pandemie verdeutlicht, wie wichtig es ist, mehr für die Berufsgesundheit der Beschäftigten zu tun. Führungskräfte berichten beispielsweise, dass die Corona-Hygienemaßnahmen sich positiv auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten ausgewirkt haben. Eine positive Wirkung erreichen könnte zudem die gezielte Weiterbildung des Leitungspersonals. BGW-Expertinnen und -Experten verweisen darauf, dass gute Berufsgesundheit mit einer offensiven Auseinandersetzung mit den bestehenden Belastungen beginnt, vor allem im Austausch mit den Beschäftigten.
Der aktuelle Trendbericht ist hier abrufbar: www.bgw-online.de/media/BGW55-83-134.
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Webseminar: Das Arbeitszeugnis
– rechtl. Grundlage
– Verpflichtung auf Zeugniserteilung
– Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
– Zwischenzeugnis
– Beteiligungsrechte MAV
Termin:
07.02.2023 von 09.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
Teilnahmekosten: 140 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Der Arbeitsmarkt gerät unter Druck, dürfte sich aber weitgehend stabil zeigen
(Quelle: IAB) Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die dadurch ausgelöste Energiekrise bremsen den erwarteten Konjunkturaufschwung für dieses Jahr. Insgesamt erwarten die Forschenden für 2022 ein Jahreswachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,5 Prozent, für 2023 einen Rückgang von -0,4 Prozent. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten IAB-Prognose für die Jahre 2022 und 2023 hervor.
„Einen Wirtschaftseinbruch gab es bisher nicht, angesichts der sich verschärfenden Energiekrise droht aber eine Rezession. Der Arbeitsmarkt wird durch die wirtschaftlichen Rückschläge beeinträchtigt, wir erwarten jedoch in Anbetracht des hohen Arbeitskräftebedarfs keinen Einbruch“, berichtet Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Die Zahl der Erwerbstätigen wird laut der IAB-Prognose im Jahresdurchschnitt 2022 um 560.000 Personen höher liegen als im Vorjahr. Im nächsten Jahr kommt es zu einem weiteren Anstieg um 220.000 Erwerbstätige. Die Zahl der Arbeitslosen wird 2022 um 200.000 Personen sinken und im Jahr 2023 um 60.000 Personen steigen, auch aufgrund der Registrierung ukrainischer Geflüchteter in der Grundsicherung.
Bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rechnet das IAB mit einem Zuwachs von 610.000 auf 34,51 Millionen Personen. Für 2023 erwarten die Forschenden ein Plus von 300.000 auf 34,81 Millionen Personen. Den höchsten Beschäftigungszuwachs mit 210.000 zusätzlichen Stellen im Jahr 2022 und 150.000 im Jahr 2023 wird es der IAB-Prognose zufolge im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit geben. „Dies liegt hauptsächlich am Ausbau der Kindertagesbetreuung und an der Alterung der Gesellschaft und wird durch den Betreuungsbedarf für Geflüchtete aus der Ukraine verstärkt“, erklärt Weber. Der Bereich Information und Kommunikation schafft im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung 70.000 zusätzliche Stellen im Jahr 2022 und 50.000 im Jahr 2023. Für das Produzierende Gewerbe erwartet das IAB weitestgehend Stagnation.
Das Erwerbspersonenpotenzial dürfte 2022 um rund 420.000 Personen kräftig wachsen. Auch für das Jahr 2023 ist mit einem weiteren Wachstum von 180.000 Personen zu rechnen. „Das liegt an der Fluchtmigration aus der Ukraine und der Erholung von der Corona-Krise. Die demographische Entwicklung zieht das Erwerbspersonenpotenzial darüber hinaus aber weiterhin stark nach unten“, so Weber.
Die IAB-Prognose ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-15.pdf. Ein begleitendes Interview zur Prognose gibt es hier: https://www.iab-forum.de/iab-prognose-2022-23-grosse-unsicherheiten-fuer-weitere-wirtschaftliche-entwicklung-aber-voraussichtlich-robuster-arbeitsmarkt.

Ev. Fachstelle für Arbeitssicherheit: Sparen an wohliger Behaglichkeit
Quelle: EFAS) Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) gilt auch für die evangelische Kirche und beunruhigt nicht nur durch seinen sperrigen Namen einige Menschen.
Worum geht es?
Mit dieser Verordnung soll bewirkt werden, dass im kommenden Winter weniger Energie verbraucht wird. Hierbei geht es einerseits um Energieträger, die zum Heizen verwendet werden (vor allem Gas) und um das Einsparen von elektrischer Energie, die zum Beispiel für die Beleuchtung verbraucht wird. Die Verordnung adressiert in einer Reihe von einzelnen Vorgaben alle Menschen in Deutschland. So ist es z. B. untersagt, private Pools und Schwimmbecken in Gebäuden oder im Freien mit Gas oder elektrischem Strom zu beheizen und Kaufhäuser sollen im Winter ihre Türen nicht offenstehen lassen.
Im Besonderen werden für öffentliche Einrichtungen Vorgaben für die maximale Raumtemperatur gesetzt. Abhängig von der körperlichen Schwere der Arbeit werden als Temperaturobergrenzen in den Arbeitsbereichen Werte zwischen 12 °C und 19 °C festgelegt. Das bedeutet, dass der in der Technischen Regel für Arbeitsstätten genannte Mindestwert für die Raumtemperaturen um ein Grad unterschritten wird. Weiterhin soll Wasser, dass zum Waschen der Hände bei der Arbeit benutzt wird, nicht mehr erwärmt werden.
Alle diese Vorgaben gelten nicht in medizinischen Einrichtungen, Schulen und Betreuungseinrichtungen oder wenn hygienische oder andere gesundheitliche Aspekte dagegensprechen.
Die Tipps und Hinweise der Ev. Fachstelle für Arbeitssicherheit:
Passen Sie die Arbeitskleidung an! Aus guten Gründen werden Büros in diesem Winter nicht mehr so warm wie in der Vergangenheit sein. Eine gute Mode passt sich an und auch eine Wolldecke über den Knien bei der Bildschirmarbeit darf sein.
Stehen Sie öfter auf und bewegen Sie sich! Besonders im Büro ist das stille Sitzen ohnehin ein Problem. Wenn Sie regelmäßig aufstehen und sich bewegen, tun Sie Ihrem Rücken und Kreislauf etwas Gutes und Ihnen wird auch nicht so schnell kalt.
Händewaschen mit kaltem Wasser ist ebenso wirksam, wie mit warmem. Die Temperatur des Wassers spielt keine Rolle für die Sauberkeit. Entscheidend für die Wirksamkeit des Waschens der Hände sind die Dauer und die mechanische Reibung beim Einseifen. Beim Händewaschen ist die Benutzung von kaltem Wasser sogar weniger belastend für die Haut.
Das Problem „trockener Heizungsluft“ im Winter steigt mit jedem Grad, den die Raumtemperatur steigt. Werden die Räume in diesem Winter nicht so sehr geheizt, steigt die relative Feuchte in den Arbeitsräumen. Trockene Nasen- und Rachenschleimhäute werden weniger zum Problem.
Das Behaglichkeitsempfinden von Menschen hinsichtlich der Temperatur ist eine Frage der Gewöhnung. Was uns als angenehm, zu warm oder zu kalt erscheint, ist kein fester Grad-Wert sondern ein Ergebnis unserer Interpretation, Gewöhnung und Erwartung. Denken Sie an Ihren Eindruck bei den ersten warmen Tage im Jahr oder bei den ersten Herbstabenden nach einem warmen Sommer.
Erkältungen sind Infektionen und keine Folge der Umgebungstemperatur. Von daher wir niemand allein wegen etwas geringerer Raumtemperaturen krank.
Eine Erläuterung zu dieser Verordnung finden Sie bei der DGUV unter diesem Link.

Aus der Rechtsprechung

Arbeitsverhältnis durch Kündigung wegen nicht angenommenen Änderungsangebot beendet
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.07.2022, 16 Sa 1750/21; Quelle: kostenlose-urteile.de)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit als wirksam erachtet und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam bestätigt.
Die Arbeitnehmerin hat sich gegen eine von ihrer Arbeitgeberin während der Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochene Änderungskündigung gewandt. Das hierfür zuständige Integrationsamt hatte zuvor dieser Kündigung während der Elternzeit zugestimmt. Bei einer Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem gleichzeitigen Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen. Durch die hier angebotene Änderung sollte das Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen und mit den Aufgaben durchgeführt werden, die die Arbeitnehmerin vor Zuweisung des nach Behauptung der Arbeitgeberin weggefallenen anderweitigen Arbeitsplatzes innehatte. Die Arbeitnehmerin hat das Änderungsangebot der Arbeitgeberin abgelehnt und sich gegen die Kündigung gewandt.
Das Arbeitsgericht Potsdam hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat diese Entscheidung bestätigt. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, der ursprüngliche Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin sei durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen, weshalb eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich gewesen sei. Deshalb habe die Arbeitgeberin nach der Zustimmung des Integrationsamtes der Arbeitnehmerin auch während der Elternzeit kündigen und ihr die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbieten dürfen. Da die Klägerin das Änderungsangebot nicht angenommen hat, wurde das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Wichtige Hinweise

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