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Newsletter 43/2022
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Rheinland-Westfalen-Lippe
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Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
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- Bericht aus der ARK-RWL (BAT-KF)
- Bereits kurz nach dem Abitur rechnen Frauen mit niedrigerem Gehalt als Männer
- Kliniken benötigen Klarheit und Planungssicherheit
- Kirchentag 2023 in Nürnberg
- Was passiert im Immunsystem bei einer Post-COVID-Erkrankung?M
- Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls bei objektiv falscher Krankschreibung
Allgemeine Informationen
Bericht aus der ARK-RWL (BAT-KF)
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Die Oktobersitzung der ARK-RWL fand am 19.10.2022 statt. In dieser Sitzung wurden folgende Themen behandelt und teilweise beschlossen:
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Aus der Arbeitsgruppe bezüglich der Tarifanpassung für den TV-Ärzte KF ab dem 01.07.2022 wurde eine neue Vorlage in die Kommissionssitzung eingebracht, die einstimmig beschossen worden ist. Die wichtigsten Eckpunkte sind, dass die Entgelte ab dem 01.07.2022 um 3,00 % angehoben werden und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten ab dem 01.04.2023 von 42 auf 40 Stunden verringert wird.
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Unser Antrag auf Verlängerung der Altersteilzeitordnung wurde einstimmig beschlossen. Altersteilzeit kann somit beantrag werden, wenn diese bis spätestens 31.12.2023 beginnt.
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Zum Thema Tarifabschluss TVöD-SuE: Nun liegt uns endlich das Ergebnis der Redaktionsverhandlungen vor. Es läuft zurzeit die Terminfindung für unsere Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, die im November 2022 beginnen werden. Wir wissen, dass das sehr spät ist, aber ohne das schriftliche Ergebnis hätten wir nur spekulieren können, wie die genaue Umsetzung des Tarifabschlusses vollzogen wird. Selbst im kommunalen Bereich hat der Arbeitgeberverband der Kommunalen Arbeitgeber seine Durchführungshinweise für diesen Abschluss erst Mitte Oktober 2022 herausgegeben.
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Web-Seminar: Gefährdungsanzeige – wie kann die Mitarbeitervertretung helfen?
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Die Kolleg*innen schreiben Gefährdungs- oder Überlastungsanzeigen. Die Mitarbeitervertretung bekommt diese in Kopie. Was aber damit machen?
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Kann die Mitarbeitervertretung den Kolleg*innen helfen? Mit dieser und weiteren Fragen zu dem Thema werden wir uns in dem Tagesseminar beschäftigen.
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06.02.2023 von 09.00 – 13.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 140,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Bereits kurz nach dem Abitur rechnen Frauen mit niedrigerem Gehalt als Männer
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(Quelle: DIW) Studie untersucht Gender Gap bei Einkommenserwartungen – Abiturientinnen gehen davon aus, dass sie mit 35 Jahren in Vollzeitjob mit Hochschulstudium fast 16 Prozent weniger Gehalt haben werden als Männer – Politik sollte unter anderem Anreize für gleichmäßigere Aufteilung von Sorgearbeit stärken, um Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit weiter zu verbessern
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Bereits kurz nach dem Abitur erwarten Frauen, dass sie im Alter von 35 Jahren in einem Vollzeitjob mit Hochschulabschluss ein um 15,7 Prozent niedrigeres monatliches Nettoeinkommen haben werden als Männer. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie, die auf Daten des Berliner-Studienberechtigten-Panels (Best Up) basiert und an der auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beteiligt ist. Für Tätigkeiten, die eine Berufsausbildung voraussetzen, ist der Gender Gap in den Einkommenserwartungen mit 13 Prozent demnach etwas geringer. Fast die Hälfte der Unterschiede bei den Einkommenserwartungen von Frauen und Männern geht darauf zurück, dass Frauen aufgrund erwarteter familiärer Verpflichtungen mit weniger Einkommen rechnen. Obwohl sich Männer gleichermaßen ausreichend Zeit für die Familie wünschen, gehen sie im Gegensatz zu Frauen nicht davon aus, dass sie deshalb später Abstriche bei ihrem Erwerbseinkommen machen müssen.
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„Dass Frauen und Männer unterschiedliche Vorstellungen von ihrem späteren Einkommen haben, mag auf den ersten Blick nicht problematisch erscheinen – doch das Gegenteil ist der Fall: Wenn Frauen beispielsweise mit geringen Erwartungen in Gehaltsverhandlungen gehen, bekommen sie womöglich tatsächlich ein niedrigeres Gehalt. Zudem können Einkommenserwartungen mit darüber entscheiden, ob sich junge Menschen nach dem Abitur überhaupt für ein Studium einschreiben. Über solche Kanäle trägt der Gender Gap bei den Einkommenserwartungen zum tatsächlichen Gender Pay Gap bei“, erklärt DIW-Ökonom Andreas Leibing aus der Abteilung Bildung und Familie im DIW Berlin.
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Kirchengerichtsverfahrten
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Gesamt-MAV - Gemeinsame MAV o.ä.
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Initiativrecht und Verfahren
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Planung der Mitarbeiterversammlung
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SB- und Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Zwischen Stühlen der Erwartungen
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Transition und Fortbildung
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20.03.2023 – 22.03.2023 Hotel zur Post, Waldbreitbach, Neuwieder Str. 44
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Teilnahmekosten: 750,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Kliniken benötigen Klarheit und Planungssicherheit
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(Quelle: DKG) Zu den Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium über die geplanten Hilfen für die Krankenhäuser erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Prof. Dr. Henriette Neumeyer: „Wir begrüßen, dass es endlich ein Signal aus dem Bundesgesundheitsministerium gibt, die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen. Das ist auch Ergebnis der vielbeachteten DKG-Kampagne „Alarmstufe ROT“, hinter die sich mehr als 70.000 Bürgerinnen und Bürger per Online-Petition gestellt haben. Allerdings gibt es zu den Hilfen bislang nur vage Ankündigungen aus einem Pressehintergrundgespräch. Das ist angesichts der dramatischen Lage der Krankenhäuser nicht ausreichend. Wir benötigen nach vielen Monaten, in denen aus dem Ministerium kaum mehr als nichts zu hören war, jetzt endlich klare und verlässliche Angaben. Krankenhäuser sind das Rückgrat der Gesundheitsversorgung. Wir können uns auch angesichts des kommenden Corona-Winters diese andauernde Unsicherheit nicht mehr leisten. Der Gesundheitsminister muss jetzt klarstellen, dass die angekündigten Gelder nicht nur garantiert sind, sondern auch tatsächlich bei den Krankenhäusern ankommen. Inakzeptabel wäre, wenn an einer Stelle Unterstützung fließt, die an einer anderen wieder abgezogen wird. Schaufenstermilliarden nützen den Kliniken nichts. Für einen Großteil der Krankenhäuser bleibt die Lage extrem prekär. Die im Raum stehenden vier Milliarden Euro betreffen nur den Zeitraum bis März 2023. Krankenhäuser können aber nicht nur in Halbjahresschritten planen. Die Beschäftigten benötigen eine sichere Berufsperspektive, und Investitionen müssen getätigt werden. Kliniken benötigen langfristige Planungssicherheit. Schon jetzt drohen im ganzen Land regelrechte Insolvenzwellen, die zahlreiche Klinikschließungen zur Folge haben können.“
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Kirchentag 2023 in Nürnberg
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(Quelle: Kirchentag.de) Ob als Gruppe, mit der Familie oder Einzelperson - wir feiern Gemeinschaft über Grenzen hinweg. Alle sind willkommen!
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Genießen Sie fünf Tage volles Programm: um die 2.000 kulturelle, liturgisch/theologische und gesellschaftspolitische Veranstaltungen aus denen Sie auswählen können. Oder schauen Sie nur an einem Tag oder Abend vorbei, auch das ist möglich!
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Der Kirchentag beginnt immer mittwochs mit einem Eröffnungsgottesdienst und dem Abend der Begegnung. Ein buntes Fest in der Innenstadt auf dem sich Gemeinden aus der Region vorstellen – mit Musik, Kleinkunst und kulinarischen Leckereien.
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Von Donnerstag bis zum Schlussgottesdienst am Sonntag gibt es Workshops, Ausstellungen, Konzerte, Gottesdienste, Bibelarbeiten, Feierabendmahle, Hauptvorträge, Podiumsdiskussionen und vieles mehr.
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Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen rund um Tickets, Preise, Unterkunft und weiteres. Schauen Sie sich vor Ihrer Anmeldung zu den verschiedenen Themen um.
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MVG Basiswissen für Neueinsteiger
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Die Mitarbeitervertretung ist das Interessenvertretungsorgan der Mitarbeitenden in den Einrichtungen und nimmt aktiv durch Beteiligungsrechte an die Kolleg*innen betreffende Entscheidungen teil. Fachliches Wissen und Können sind Voraussetzung für eine starke Dienstgemeinschaft und Wahrnehmung der Interessen der Mitarbeitenden.
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Dieses Seminar vermittelt zu unseren vertiefenden Grundseminaren ein Basiswissen insbesondere für Neueinsteiger in die Mitarbeitervertretungsarbeit.
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Folgende Inhalte werden in Rundgesprächen, Kurzvorträgen und Einführungen sowie in Kleingruppenarbeiten vermittelt:
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- Das Recht in Kirche und Diakonie - MVG
- Arbeitsrecht/Aufgaben der MA-Verbände
- Aufbau des MVG
- MAV Rechte und Pflichten
- Eingeschränkte Mitbestimmung / Mitbestimmung / Mitberatung
- Initiativrecht
- Zusammenwirken zwischen MAV und Dienststellenleitung
- Beschwerderecht
- Organisationsfragen
- Leitung der MAV
- Praktische Übungen
22.05.2023 – 24.05.2023 Hotel zur Post, Waldbreitbach, Neuwieder Str. 44
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Teilnahmekosten: 750,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Was passiert im Immunsystem bei einer Post-COVID-Erkrankung?
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(Quelle: BGW) Nicht nur die akuten Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion, sondern auch die bei einigen Infizierten auftretenden gesundheitlichen Langzeitfolgen werden immer bedeutsamer. Bislang gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über den genauen Krankheitsmechanismus. Das IPA-Projekt „Post-COVID und Immunsystem“ versucht hier über Zusammenhänge aufzuklären.
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Eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann individuell sehr unterschiedlich verlaufen. Manche Menschen überstehen sie (fast) symptomlos, andere haben mit starken Beschwerden zu kämpfen. Neben der Phase einer akuten SARS-CoV-2-Infektion und der COVID-19-Erkrankung klagt ein Teil der infizierten Personen, die laut Teststatus eigentlich als genesen gelten, weiterhin über anhaltende Symptome, sodass über Langzeitfolgen der Erkrankung immer häufiger berichtet wird. Das Spektrum dieser Langzeitfolgen bei den sogenannten „kranken Genesenen“ ist sehr groß und reicht von leichten Beschwerden bis hin zu starken gesundheitlichen Einschränkungen. Betroffen sind oft die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System, aber auch psychische und neurologische Beschwerden treten auf. Bei den anhaltenden Symptomen werden Müdigkeit, Erschöpfungszustände wie das Fatigue-Syndrom, Konzentrationsschwäche und verminderte Leistungsfähigkeit, aber auch Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Brust-, Muskel- und Kopfschmerzen sowie Atemnot berichtet. Psychische Probleme äußern sich häufig als Angstzustände und Depression.
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Berichte über diese Langzeitfolgen häufen sich auch unter den Beschäftigten im Gesundheitswesen, bei denen durch eine COVID-19-Erkrankung eine Berufskrankheit (BK 3101) durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anerkannt wurde. Mehr als 240.000 Verdachtsmeldungen auf eine beruflich bedingte COVID-19-Erkrankung bei der BGW wurden seit Beginn der Pandemie bis Ende Mai 2022 gemeldet, wobei mehr als 127.000 Fälle bereits zu diesem Zeitpunkt anerkannt wurden. Die Häufigkeit des Post-COVID-Syndroms liegt nach Einschätzung der aktuellen Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) bei etwa 15 Prozent, wobei die große Varianz zwischen 7,5 und 41 Prozent durch unterschiedliche Studienmethodik, Falldefinitionen, Beobachtungsdauer et cetera erklärt werden.
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Die AWMF hat in der entsprechenden Leitlinie Long-COVID definiert als gesundheitliche Beschwerden, die jenseits der akuten Krankheitsphase einer SARS-CoV-2-Infektion von vier Wochen fortbestehen oder auch neu auftreten. Als Post-COVID-Syndrom werden alle Beschwerden bezeichnet, die noch mehr als zwölf Wochen nach Beginn der SARS-CoV-2-Infektion vorhanden sind und nicht anderweitig erklärt werden können. Dabei wird als eine mögliche Manifestation von Post-COVID auch die Verschlechterung einer vorbestehenden Grunderkrankung berücksichtigt. Für das sehr heterogene und komplexe Krankheitsbild des Post-COVID-Syndroms könnten fehlgeleitete Funktionen des Immunsystems, hervorgerufen durch die Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2, ursächlich sein.
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Ein intaktes Immunsystem stellt die wichtigste und effektivste Verteidigungslinie des Körpers dar, um vor Krankheitserregern und schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Hierbei stehen dem Körper unterschiedliche Schutzmechanismen auf verschiedenen Ebenen der Immunantwort zur Verfügung. Haut und Schleimhäute als erste mechanische Barrieren, aber insbesondere die unterschiedlichen Immunzellen spielen bei der Immunabwehr eine bedeutende Rolle. Beim Eindringen von Krankheitserregern in den Körper reagiert zunächst das sogenannte angeborene Immunsystem. Es reagiert sehr schnell, aber relativ unspezifisch durch die Ausschüttung von Botenstoffen, die den Erreger direkt schädigen oder weitere Abwehrzellen aktivieren, um den Erreger aufnehmen und zerstören zu können. In vielen Fällen reicht das nicht aus und so greift gegebenenfalls das sogenannte erworbene Immunsystem ein. Im Gegensatz zum angeborenen Immunsystem setzt es hoch spezialisierte Zellen und Antikörper ein, die den Erreger gezielt erkennen und vernichten können. Zusätzlich – und das ist für einen langfristigen Schutz von großer Bedeutung – kann sich ein Immungedächtnis ausbilden. Bei der Erstinfektion dauert der Prozess der Entwicklung des Immungedächtnisses meist mehrere Tage bis sogar Wochen. Dieses sorgt allerdings dafür, dass bei einer erneuten Infektion die Erkrankung schneller bekämpft werden kann, sodass nur mildere oder keine Symptome auftreten, also eine Immunisierung vorliegt. Insgesamt besitzt das intakte Immunsystem ein hoch spezialisiertes Regulationssystem, um das Entgleisen von Reaktionen bei der Abwehr von Erregern zu verhindern. Bei einer Fehlsteuerung und Ungleichgewichten können Entzündungsreaktionen mit Organschädigungen ausgelöst werden. Bei den Langzeitbeschwerden nach einer SARS-CoV-2-Infektion scheint diese Regulation aus dem Gleichgewicht geraten beziehungsweise fehlerhaft zu sein. Allerdings gibt es bislang keine gesicherten Erkenntnisse dazu. Daher besteht ein dringender Bedarf, die Immunantwort nach einer SARS-CoV-2-Infektion mit Entwicklung eines Post-COVID-Syndroms zu untersuchen.
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Im Rahmen des Projekts, das von der BGW initiiert und insbesondere von der BGW-Bezirksverwaltung Bochum unterstützt wird, sollen in einem Kollektiv von Versicherten mit einem COVID-19-Befund beziehungsweise mit einer nach COVID-19-Erkrankung anerkannten BK 3101 Zusammenhänge zwischen den aktuellen Beschwerden beziehungsweise dem Gesundheitszustand nach der Infektion und dem Immunstatus aufgedeckt werden. Mittels Fragebogen werden neben Alter, Geschlecht und beruflicher Tätigkeit wichtige Einflussgrößen wie Vorerkrankungen, Zeitpunkt der Infektion, aktuelle Beschwerden und Beschwerden zum Zeitpunkt der Infektion, ärztliche Diagnosen sowie die Zeitpunkte möglicher SARS-CoV-2-Impfungen erfasst. Der Immunstatus wird anhand von SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpern, Entzündungsmarkern, aber insbesondere auch auf zellulärer Ebene analysiert. Weiterhin besteht durch die Einlagerung von Probenmaterial in die IPA-Biobank die Möglichkeit, zu späteren Zeitpunkten weitere Untersuchungen durchzuführen, um potenziell geeignete Biomarker zu detektieren. Geplant sind Untersuchungen an 200 Versicherten der BGW im Längsschnitt zu drei Zeitpunkten (Zeitpunkt 0 Eintritt in die Studie, nach sechs und zwölf Monaten). Mit den ersten Untersuchungen konnte im November 2021 nach Bewilligung des Antrags, Erstellung des Datenschutzkonzeptes, positivem Votum durch die Ethikkommission der Ruhr-Universität Bochum und dem Aufbau der Logistik begonnen werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen können hoffentlich einen Beitrag zur Aufklärung der Pathogenese von Post-COVID, dem Syndrom mit den vielen Gesichtern, leisten.
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Aus der Rechtsprechung
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls bei objektiv falscher Krankschreibung
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(OLG Dresden, Urteil vom 13.07.2022, 1 U 2039/21; Quelle: kostenlose-urteile.de)
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Kommt es zu einem Verdienstausfall, weil der Geschädigte im Vertrauen auf eine objektiv falsche Krankschreibung nicht arbeitet, steht ihm kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls zu. Es muss eine tatsächliche objektive Arbeitsunfähigkeit bestehen.
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Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 kam es in einer Waschstraße in Chemnitz zu einem Unfall. Nachfolgend bestand unter anderem Streit darüber, ob dem Geschädigten über den Zeitraum September 2019 hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verdienstausfalls zustehe. Zwar lag für die Zeit eine Krankschreibung vor, so dass der Geschädigte nicht arbeitete, es stellte sich aber heraus, dass die Krankschreibung falsch war. Das Landgericht Chemnitz verneinte daher den Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls über den Zeitraum September 2019 hinaus. Dagegen richtete sich die Berufung des Geschädigten. Seiner Meinung nach habe er darauf vertrauen dürfen, dass die Arbeitsunfähigkeit medizinisch korrekt festgestellt wurde. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Diagnose falsch war, so könne dies nicht zu seinem Nachteil gehen.
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Das Oberlandesgericht Dresden entschied gegen den Geschädigten. Ihm stehe kein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verdienstausfalls zu. Denn auch bei berechtigtem Vertrauen auf die objektiv falsche Krankschreibung liege gegen den Schädiger ein erstattungsfähiger Schadensersatzanspruch des Geschädigten nicht vor. Es genüge nicht, dass der Geschädigte berechtigterweise auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe vertrauen dürfen. Vielmehr müsse eine tatsächliche objektive Arbeitsunfähigkeit bestehen.
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Wichtige Hinweise
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Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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