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Newsletter 41/2022
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Rheinland-Westfalen-Lippe
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Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
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- In eigener Sache
- Konstituierende Sitzung der ARK-DD (AVR-DD)
- BGW und DRV Bund präsentieren Index zur Berufsgesundheit in der Pflege
- Digitalisierung der Arbeitswelt
- Inklusion in Kirche und Diakonie
- BGW-Seminare für 2023 jetzt online verfügbar
- Unverzichtbar für den betrieblichen Brandschutz
- Diskriminiert das Gendersternchen bei Stellenausschreibung?
Allgemeine Informationen
Aufgrund eines Fehlers in unserem Server konnte unsere Homepage in den letzten Tagen nicht erreicht werden und der Newsletter nicht wie üblich gesendet werden. Wir bitten um Entschuldigung.
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Konstituierende Sitzung der ARK-DD (AVR-DD)
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Am 06.10.2022 traf sich die neu besetzte Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK-DD) zu ihrer konstituierenden Sitzung. In der ARK-DD werden die Änderungen der AVR-DD beschlossen. Nach einer Andacht zu Tageslosung und Lehrtext durch den Präsidenten der Diakonie Deutschland, Herrn Lillie, in der die Mitglieder der Kommission in ihr Amt eingeführt wurden, wurde die erste Sitzung der neu konstituierten Kommission eröffnet.
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Nach einer Vorstellungsrunde, immerhin sind rund 1 Viertel aller Kommissionsmitglieder neu in ihrem Amt, stand die Wahl des / der Vorsitzenden auf der Tagesordnung. Turnusmäßig stellt die Arbeitnehmerseite den Vorsitz, für den Herr Jörg Kamps aus unserem Verband vorgeschlagen und auch gewählt wurde. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Herr Dietmar Prexel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Diakonie Stetten, gewählt. Weitere Entscheidungen standen nicht an, so dass die Sitzung bereits nach kurzer Dauer beendet werden konnte.
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In der nächsten Sitzung der ARK-DD am 15. Dezember 2022 wird es unter anderem um die Besetzung der Schiedsstelle und der Ausschüsse gehen.
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BGW und DRV Bund präsentieren Index zur Berufsgesundheit in der Pflege
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(Quelle: BGW) Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) haben zusammen den Berufsgesundheits-Index Pflege (BeGX) entwickelt. Das neue Branchenmonitoring-Instrument stellten beide im Rahmen einer gemeinsamen Podiumsdiskussion auf dem Deutschen Pflegetag vor.
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Wie steht es um Gesundheit und Arbeitssituation der Beschäftigten in der Pflege und wie wirken sich be- und entlastende Einflüsse darauf aus? Das soll der neue Index erfassen und vergleichbar machen. „Wir haben mit dem BeGX ein Instrument für ein Branchenmonitoring entwickelt, das erstmalig die Berufsgesundheit der Pflegenden ganzheitlich in den Blick nimmt“, sagt BGW-Hauptgeschäftsführer Jörg Schudmann. „Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bekommen damit eine fundierte Datenbasis an die Hand und können konkrete Handlungsempfehlungen ableiten“, ergänzt Brigitte Gross, Direktorin der DRV Bund. BGW und DRV Bund werden in Zukunft jährlich einen Bericht zum BeGX Pflege veröffentlichen, der die Entwicklung dokumentiert. Claudia Moll, die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung begrüßt dies sehr: „Endlich haben wir ein fortlaufendes Monitoring für Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Image der Pflegebranche. Solche Daten können der Politik dabei helfen, zukunftsweisende Entscheidungen zum Wohle der Mitarbeitenden und damit letztlich auch der zu versorgenden Menschen zu treffen.“
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Grundlage der Berechnung sind Daten aus vier Bereichen, die sich positiv oder negativ auf die Berufsgesundheit auswirken können:
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- Ressourcen
(zum Beispiel Weiterbildung und Einkommenszufriedenheit)
- Arbeitsbedingungen
(zum Beispiel Überstunden und wechselnde Arbeitszeiten)
- Arbeits- und Erwerbsfähigkeit
(zum Beispiel Krankheitstage, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Risiken der Erwerbsminderung)
- Berufsansehen/Medien-Meinungsklima
(Anerkennung und Wertschätzung in der Öffentlichkeit)
Von 2017 bis 2019 entwickelte sich der BeGX positiv im Vergleich zum Ausgangsjahr 2013: Der Index-Wert für die Altenpflege lag im letzten Jahr vor der Covid-19-Pandemie bei 109, für die Krankenpflege bei 107. Es zeigten sich deutliche Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und beim Medienklima, in der Krankenpflege nahm auch der Wert für Ressourcen leicht zu. Im Langzeittrend seit 2013 hat die Zufriedenheit mit dem Einkommen in der Altenpflege um 15 Prozent zugenommen, in der Krankenpflege immerhin um sechs Prozent.
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Im Jahr 2020 hat sich die Berufsgesundheit der Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege im Zuge der Pandemie deutlich verschlechtert. Der Index sank in der Altenpflege auf 96, in der Krankenpflege auf 98. Geradezu abgestürzt ist 2020 der Wert für „Arbeits- und Erwerbsfähigkeit“: von 97 auf 70 in der Altenpflege und von 97 auf 58 in der Krankenpflege. Das liegt vor allem daran, dass aufgrund der Coronapandemie deutlich öfter der Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet wurde. Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage stieg in 2020 in der Krankenpflege nur leicht an, in der Altenpflege erhöhte sie sich im Vergleich zum Vorjahr nicht.
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Im Bereich „Berufsansehen/Medien-Meinungsklima“ gab es 2020 unterschiedliche Trends bei Alten- und Krankenpflege: Besonders stark im Fokus der Öffentlichkeit stand die Krankenpflege. Medien berichteten überwiegend positiv und anerkennend über die Arbeit auf den Intensivstationen. In der Altenpflege hingegen wirkte sich die Berichterstattung über erhöhte Sterberaten durch Corona-Ausbrüche in Pflegeheimen, über Besuchssperren und verzweifelte Angehörige negativ aus.
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Einige belastende Faktoren haben sich 2020 positiv entwickelt: Weniger Pflegekräfte machen sich Sorgen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, und es gab immer weniger befristete Arbeitsverhältnisse. Beides zeigt, dass sich die Verhandlungsposition der Pflegekräfte auf dem Arbeitsmarkt verbessert – was wohl eine Folge des sich verschärfenden Fachkräftemangels in der Pflege ist. Dieser führt zu einer höheren Arbeitsverdichtung, die wiederum die Pflegequalität und die Zufriedenheit im Beruf negativ beeinträchtigt.
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Auch der ergänzende BGW-Bericht „Pandemie trifft auf Fachkräftemangel: Überlastung verstärkt Ausstiegstendenz. Auswirkungen der Coronapandemie auf die Berufsgesundheit in der Pflege“ steht dort zum Download bereit.
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Die Einladung zur MAV-Sitzung
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Niederschrift-Protokoll der Sitzung
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Beschlussfähigkeit und Ersatzmitglieder
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Wahl und der Mitarbeiterbegriff
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Ehrenamt - Bevorteilung -Schulung
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Wer wird vertreten - Dienststellenleitung
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Verweigerung der Zustimmung Dienstplan
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Teilnahmekosten: 750,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Digitalisierung der Arbeitswelt
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(Quelle: BAuA) "Digitalisierung der Arbeitswelt", so lautet der Schwerpunkt, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der aktuellen baua: Aktuell setzt. Die dritte Ausgabe im Jahr 2022 befasst sich mit den zentralen Ergebnissen der ersten Programmperiode des Forschungsschwerpunktes "Sicherheit und Gesundheit in der digitalisierten Arbeitswelt".
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In verschiedenen Beiträgen geht die baua: Aktuell den Fragen nach, wie die Digitalisierung die Arbeit verändert, welchen Einfluss sie auf die Beschäftigten hat und welche Chancen und Risiken entstehen. Zudem wirft die Ausgabe 3/22 einen Blick auf die Weiterentwicklung des technischen und organisatorischen Arbeitsschutzes. So können digitale Werkzeuge das Aufsichtshandeln der Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger unterstützen und zur besseren Vernetzung der überbetrieblichen und betrieblichen Arbeitsschutzakteure beitragen.
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Weitere Beiträge der neuen Ausgabe befassen sich unter anderem mit dem Projekt "InWiGe", bei dem das Thema Interaktionsarbeit im Mittelpunkt steht, der Arbeit der Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie den Angeboten der DASA Arbeitsweltausstellung in den digitalen Medien.
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Tagesseminar: Der Pflege-Entgeltgruppenplan
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Mit Beschluss vom 13.11.2019 hat die Arbeitsrechtliche Kommission beschlossen, die Pflege-Entgeltgruppenpläne neu zu ordnen. Die Änderung tritt zum 1.1.2020 in Kraft und ist daher ab diesem Zeitpunkt anzuwenden. Noch immer herrschen Unklarheiten.
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- Wie ist der Entgeltgruppenplan aufgebaut?
- Wie ist einzugruppieren?
- Wie ist einzustufen?
- Welche Überleitungsregelungen gelten?
15.11.2022 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 160,00 Euro
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Ab dem 01.01.2023 190,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Inklusion in Kirche und Diakonie
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(Quelle: EKD) Alle Menschen sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 steht fest, dass Inklusion auch in Deutschland einen hohen Stellenwert haben sollte. Verbessert haben sich die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und anderen Ausgrenzungserfahrungen seither jedoch kaum.
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Der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie Deutschland (DD) ist Inklusion wichtig. Sie leben das, wovon sie überzeugt sind: Gott wendet sich allen Menschen gleichermaßen zu. Mit diesem gemeinsam erarbeiteten Orientierungsrahmen wollen sie dazu beitragen, dass Barrierefreiheit und Inklusion in allen Bereichen von Kirche und Diakonie umgesetzt werden.
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Der Leitfaden richtet sich an Verantwortliche aus Kirche und Diakonie. Er soll ihnen als Werkzeug zur Entwicklung von Aktionsplänen dienen, um Inklusion in allen Bereichen und auf allen Ebenen verbindlich umzusetzen.
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Einige Landeskirchen sowie der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe haben bereits systematische Bemühungen um mehr Inklusion unternommen. Dieser Orientierungsrahmen möchte auch alle anderen dazu motivieren und befähigen, zu einer inklusiven Kirche und Diakonie zu werden.
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Das Buch ist nach verschiedenen Handlungsfeldern wie Verantwortung, Strukturen, Arbeit, Bildung und Mobilität gegliedert. Es bietet Hintergrundinformationen und Vorschläge für Ziele, weiterführende Links sowie Checklisten zur Unterstützung und Evaluation der konkreten Umsetzung vor Ort.
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Eine detaillierte Anleitung zum Erstellen der Aktionspläne erleichtert den Einstieg und bietet Orientierung im Entwicklungsprozess.
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Verantwortliche der oberen und mittleren Leitungsebene von:
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- Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD)
- Diakonie Deutschland (DD)
- Einrichtungen und Werken der EKD und DD
- EKD-Gliedkirchen und ihren Diakonischen Werken
- weiteren Einrichtungen und Werken
Inklusion ist der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie Deutschland wichtig. Dieser Leitfaden hilft Verantwortlichen aus Kirche und Diakonie, passgenaue Aktionspläne zu entwickeln, um Inklusion in allen Bereichen und auf allen Ebenen konsequent zu verankern und umzusetzen.
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Er richtet sich an Landeskirchen, Kirchenkreise und Kirchengemeinden sowie an diakonische Einrichtungen und Werke. Neben fundierten Informationen enthält der Orientierungsrahmen Vorschläge für Ziele und konkrete Umsetzungsmaßnahmen, hilfreiche Checklisten sowie Praxisbeispiele.
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Zur PDF-Version geht es hier.
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BGW-Seminare für 2023 jetzt online verfügbar
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(Quelle: BGW) Mehr als 1.000 Seminare rund um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bietet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) an. Das Angebot für 2023 ist jetzt auf www.bgw-online.de/seminare online und die Anmeldung ab sofort möglich.
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Die Seminare sind praxisnah aufgebaut und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen wie zum Beispiel Führungskräfte und Vorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte oder Betriebliche Interessenvertretungen. Wer in einem Unternehmen arbeitet, das bei der BGW versichert ist, kann kostenlos an Seminaren der Berufsgenossenschaft teilnehmen. Andere Interessentinnen und Interessenten können sich unter bestimmten Voraussetzungen über die für sie zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anmelden.
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Schulungen werden bundesweit an verschiedenen Standorten durchgeführt. Als neues, zusätzliches Format stehen zwei Online-Seminarreihen zur Verfügung: „Wege aus dem Stress“ und „Hygiene und Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie“. Erweitert wurde das Angebot „Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen“ – diese BGW-Seminarreihe erfüllt mit vier aufeinander aufbauenden Seminaren und zwei Lernerfolgskontrollen jetzt die Anforderungen aus dem DGUV Grundsatz 313-033. Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde runderneuert: Gelernt wird nun handlungsorientiert im Seminar, im Betrieb und in Eigenregie, digital verbunden mit der „Sifa-Lernwelt“.
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Ab sofort ist das BGW-Seminarprogramm nur noch online verfügbar und damit immer auf dem aktuellen Stand. Auch die Buchung erfolgt nur noch online und es ist sichtbar, ob eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist. Ein Info-Service informiert automatisch per E-Mail über Neuigkeiten rund um das Angebot. Auf www.bgw-online.de/seminarinfo können sich Interessierte dafür registrieren.
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Tagesseminar: Einführung in das Teilzeit- und Befristungsgesetz
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Viele Dienstnehmer sind befristet eingestellt oder wollen den Umfang der Arbeitsstunden ändern. Dazu gibt es seit Jahren gesetzliche Regelungen die von den Obergerichten umfassend ausgelegt wurden. Dieses Seminar versucht diese Entscheidungen in den Kontext des kirchlichen Arbeitsrechtes einzuordnen.
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06.12.2022 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 160,00 Euro
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Ab dem 01.01.2023 190,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Unverzichtbar für den betrieblichen Brandschutz
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(Quelle: DGUV) Brandschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Um im Ernstfall schnell reagieren zu können, müssen Beschäftigte, Führungskräfte und Fachleute gut vorbereitet sein und zusammenwirken. Welche Rolle Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer bei der Organisation des Brandschutzes im Betrieb übernehmen, darüber informierte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Brandschutzstages 2022.
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Unternehmerinnen und Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, den Brandschutz in ihren Betrieben zu organisieren. Mögliche Risiken und Gegenmaßnahmen müssen in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden. Zu ihren Pflichten gehört auch, dass sie ihre Beschäftigten vor Beginn der Tätigkeit und dann mindestens einmal im Jahr über die vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen informieren.
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Welche Brandschutzmaßnahmen darüber hinaus für den jeweiligen Betrieb zu treffen sind, das hängt von der Art der jeweiligen Betriebsstätte ab. Bürogebäude, Einkaufszentren oder Industriegebäude zum Beispiel weisen ganz unterschiedliche Brandrisiken auf. Diese müssen in der Organisation des Brandschutzes berücksichtigt werden. Hierzu beraten Brandschutzbeauftragte. Ihre Stellung im Betrieb sollte vergleichbar sein mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie werden von der Unternehmerin oder dem Unternehmer schriftlich bestellt und sind zentrale Ansprechpersonen. Sie beraten die Führungskräfte zu allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes: von der Brand-Vorbeugung bis zum betrieblichen Notfallmanagement.
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Unterstützt wird die Arbeit der Brandschutzbeauftragten durch die Brandschutzhelfer. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch eine Ausbildung und praktische Übungen den sicheren Umgang mit und den Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen erlernt haben. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall.
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Brandschutzhelfer müssen in jedem Unternehmen in "ausreichender Zahl" zur Verfügung stehen. Ihre Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung wie zum Beispiel in einem Büro in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung und der anwesenden Personen kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote sinnvoll sein. Des Weiteren müssen auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter berücksichtigt werden.
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Weitere Informationen zum Brandschutz finden Sie hier.
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Aus der Rechtsprechung
Diskriminiert das Gendersternchen bei Stellenausschreibung?
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(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2021, 3 Sa 37 öD/21; Quelle: DAV)
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Wer sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, darf wegen seines Geschlechts nicht diskriminiert werden. Wird in dem Text der Anzeige ein sogenanntes Gendersternchen verwendet, liegt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlicher Menschen vor. Diese soll gerade dadurch vermieden werden.
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Bei einer Ausschreibung von mehreren Stellen für Diplom-Sozialpädagog*innen, Diplom-Sozialarbeiter*innen, Diplom-Heilpädagog*innen wurden unter anderem folgende Sätze verwendet: „Näheres entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Anforderungsprofil einer Fachkraft (m/w/d).“ sowie: „Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.“
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Die zweigeschlechtlich geborene, schwerbehinderte klagende Partei bewarb sich und erhielt eine Absage. Mit der Klage wurden Entschädigungsansprüche nach dem AGG geltend gemacht. Sie sei als Person unter anderem wegen des Geschlechts diskriminiert worden, da das genutzte Gendersternchen bei der Formulierung „Schwerbehinderte Bewerber*innen“ nicht geschlechtsneutral sei.
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Beim Arbeitsgericht war die klagende Person noch erfolgreich und erhielt aus anderen Gründen eine Entschädigung in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen. Diese hat für die Berufungsinstanz Prozesskostenhilfe beantragt mit der Begründung, die Entschädigung müsse aufgrund der diskriminierenden Verwendung des Gendersternchens mindestens 4.000 Euro betragen.
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Dieser Antrag wurde vom Landesarbeitsgericht wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht zurückgewiesen.
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Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung diskriminiere mehrgeschlechtlich geborene Menschen nicht. Das Gendersternchen diene einer geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache. Außerdem gehe es auf eine Empfehlung der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung zurück. Ziel der Verwendung sei es zum einen, nicht nur Frauen und Männer in der Sprache gleich sichtbar zu machen. Zum anderen solle es auch alle anderen Geschlechter symbolisieren und der sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter dienen. Ob das Gendersternchen den offiziellen deutschen Rechtschreibregeln entspricht, könne dahingestellt bleiben. Durch die Verwendung des Zusatzes „m/w/d“ werde ebenfalls deutlich, dass geschlechtsneutral ausgeschrieben werden sollte. Damit habe auch die Verwendung des Begriffs „Bewerber*innen“ statt „Menschen“ keinen diskriminierenden Charakter
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Wichtige Hinweise
Der vkm-rwl unterstützt und informiert SIE, zum Beispiel
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- durch diesen Newsletter,
- durch die Beratung von Mitarbeitervertretungen.
Der vkm-rwl vertritt IHRE Interessen, zum Beispiel
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- durch die Mitgliedschaft in der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission,
- durch individuelle Rechtsberatung.
Unterstützen SIE die Arbeit des vkm-rwl und werden Sie Mitglied. Weitere Informationen und den Aufnahmeantrag erhalten Sie hier, oder über die Geschäftsstelle (info@vkm-rwl.de).
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Der Newsletter wird herausgegeben vom:
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Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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Danke für das Lesen. Bis bald!
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