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Newsletter 3/2023

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
info@vkm-rwl.de

In dieser Ausgabe:
- Gute Vorsätze, die Sie einhalten können!
- "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt" - Fachstelle der Diakonie Deutschland hat Arbeit aufgenommen
- Landessynode der EKiR: Seien Sie dabei!
- Online-Befragung für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen
- Förderbescheid für Projekt zur Schuldnerberatung
- Beim Chef mit Corona infiziert

Allgemeine Informationen

Gute Vorsätze, die Sie einhalten können!
(Quelle: INQA) Das Jahr hat gerade erst begonnen, doch manche Vorsätze sind schon über Bord geworfen oder wurden vorsorglich gar nicht erst gefasst. Vielleicht waren bisher auch einfach nicht die richtigen dabei: Für Kurzentschlossene und Spätentscheidende hat INQA deshalb neun gute Ideen, was Unternehmer*innen sich vornehmen können. Und die lassen sich leichter einhalten, als der regelmäßige Besuch im Fitnessstudio – versprochen!
Ein Vorsatz könnte zum Beispiel sein, vermehrt die Vorzüge digitaler Hilfsmittel für die eigene Arbeit zu nutzen. Um zu ermitteln, wie das am Beispiel von Pflegeberufen aussehen kann, hat der INQA-Experimentierraum Digital Companion (DiCo) ein Planspiel entwickelt. Interessierte Pflegeeinrichtungen können sich darin niedrigschwellig an den Prozess der digitalen Transformation herantasten.
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Tagesseminar: Urlaub – Sonderurlaub und sonstige Freistellung nach dem Gesetz und im BAT-KF (AVR-DD)
Kaum ein Thema kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses so viele Fragen aufwerfen und Spannungen zwischen Arbeitskollegen erzeugen, wie die Frage wann – wer – wie Urlaub nehmen kann. Das Seminar klärt Grundsatzfragen zum Urlaub, Voraussetzungen für Sonderurlaub und das Verfahren, wie Urlaub gewährt werden kann und wann er gewährt werden muss.
02.05.2023 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Josef-Baumann-Str. 21, 44805 Bochum
Teilnahmekosten: 190,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie hier.
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"Aktiv gegen sexualisierte Gewalt" - Fachstelle der Diakonie Deutschland hat Arbeit aufgenommen
Quelle: Diakonie Deutschland) Zur Bündelung der bisherigen Aktivitäten der Diakonie Deutschland im Bereich der Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt hat zum 1. Januar 2023 die neue Fachstelle "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt" ihre Arbeit aufgenommen. Die Fachstelle ist für alle Fragen zum Thema sexuelle Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt im kirchlich-diakonischen Raum zuständig und arbeitet eng mit der Fachstelle der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammen. Sie ist als Stabsstelle unmittelbar im Vorstandsbereich Sozialpolitik angegliedert und der Vorständin zugeordnet.
Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Mit der neuen Fachstelle werden wir unser Engagement zur Aufarbeitung und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in einer zentralen Stabsstelle bündeln und intensivieren. Mit diesem Schritt werden stärker als bisher unsere Aktivitäten und unsere Expertise zum Thema sexualisierte Gewalt auch nach außen sichtbar." Für die Diakonie Deutschland habe der wirksame Schutz der ihr anvertrauten Menschen und die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt höchste Priorität. "Als Diakonie Deutschland wollen wir dazu beitragen, dass das Thema sexualisierte Gewalt als Querschnittsaufgabe in allen diakonischen Einrichtungen und Diensten wahrgenommen und bearbeitet wird. Die Fachstelle wird aktiv dazu beitragen und mit ihrer Expertise unsere Mitglieder unterstützen und beraten", so Loheide weiter.
Die Mitarbeiterinnen der neu geschaffenen Fachstelle werden die Arbeitsfelder Betroffenenpartizipation, Aufarbeitung, Prävention und Intervention koordinieren und weiterentwickeln. Dabei geht es sowohl um sexualisierte Gewalt in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, als auch in der Altenhilfe, Unterkünften für Geflüchtete oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Hierfür wirkt die Fachstelle an der Umsetzung der Gewaltschutzrichtlinie und des 11-Punkte-Handlungsplans gegen sexualisierte Gewalt in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit.
Daneben ist die Fachstelle an der strukturellen Begleitung und inhaltlichen Weiterentwicklung der Unabhängigen Ansprechstellen für Betroffene beteiligt und fördert die wissenschaftlichen Aufarbeitungsstudien in diesem Bereich. Auch die Zusammenarbeit mit externen Bündnispartnerinnen und -partnern wie der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) stehen auf der Agenda. Darüber hinaus will die Fachstelle fachliche Impulse zur Weiterentwicklung von Prävention und Intervention in kirchlich-diakonischen Kontexten einbringen und zur Vernetzung von Betroffenen beitragen. Sie berät und begleitet die Mitglieder der Diakonie Deutschland in der Aufarbeitungs- und Präventionsarbeit, unterstützt Betroffene in ihren Anliegen und setzt sich politisch für die Anerkennung ihres Leids ein.
Die Leitung der Fachstelle hat Dr. Marlene Kowalski übernommen. Die Erziehungswissenschaftlerin kommt von der Universität Hildesheim, hat zu Fragen der Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt gearbeitet und als freiberufliche Referentin viele Einrichtungen in der Organisationsentwicklung und Erstellung von Schutzkonzepten beraten. Daneben war sie an Aufarbeitungsstudien beteiligt. Janina Zielke verstärkt die Fachstelle als Fachberaterin und unterstützt vor allem den Bereich der Präventionsarbeit. Die Diplom-Sozialpädagogin war zuvor in verschiedenen Feldern der Sozialen Arbeit tätig, zuletzt im Bereich Strategie und Planung für die Diakonie Deutschland.
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Tagesseminar: BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit vielen Jahren muss in allen Dienststellen ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX durchgeführt werden. Tatsächlich findet dies oft immer noch nicht statt.
Was gibt es dabei zu beachten? Sind die oft bestehenden Ängste berechtigt? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigen wir uns in diesem Tageseminar.
Termin:
05.09.2023 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Josef-Baumann-Str. 21, 44805 Bochum
Teilnahmekosten: 190,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie hier.
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Landessynode der EKiR: Seien Sie dabei!
(Quelle: EKiR) Eine Landessynode in einer Minute? Das geht, allerdings nur im Video-Clip. Informieren Sie sich in aller Kürze. Wer etwas mehr Zeit mitbringt, hat die Möglichkeit, die Jahrestagung des kirchenleitenden Gremiums vom 15. bis 20. Januar in Düsseldorf auf landessynode.ekir.de zu verfolgen. Der Eröffnungsgottesdienst (Sonntagnachmittag) aus der Mutterhauskirche in Kaiserswerth wird dort gestreamt, ebenso sämtliche öffentlichen Plenarsitzungen von Sonntag bis Freitag. Der Bericht von Präses Dr. Thorsten Latzel über die für die Kirche bedeutsamen Ereignisse (Dienstagvormittag) ist am Handy, Tablet oder PC ebenso zu verfolgen wie das Grußwort von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (Montagvormittag) an die Delegierten der 76. ordentlichen Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland. Hier die wichtigsten Termine im Überblick. Seien Sie digital dabei!
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MVG-Grundseminar I
MAV- Was soll das?
Die Einladung zur MAV-Sitzung
Niederschrift-Protokoll der Sitzung
Beschlussfähigkeit und Ersatzmitglieder
Ausscheiden und Ruhen
Wahl und der Mitarbeiterbegriff
Ehrenamt - Bevorteilung -Schulung
Wer wird vertreten - Dienststellenleitung
Dienstplangenehmigung
Verweigerung der Zustimmung Dienstplan
Termine:
24. – 26.04.2023 Hotel zur Post, Waldbreitbach, Neuwieder Str. 44
Teilnahmekosten: 750,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie hier.
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Online-Befragung für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen
(Quelle: EKvW) Zur Landessynode im Mai wird es für die westfälische Landeskirche erstmals einen Ehrenamtsbericht geben. Das Kompetenzzentrum Ehrenamt führt dazu im Januar Online-Befragungen verschiedener Zielgruppen durch. Einladungen erfolgen per Mail oder über die Kirchenkreise und Fachinstitute.
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Förderbescheid für Projekt zur Schuldnerberatung
(Quelle: Diakonie Deutschland) Älteren Verbraucher*innen soll es in Zukunft einfacher ermöglicht werden, Zugang zu einer Schuldnerberatung zu erhalten. Im Fokus steht dabei ein aufsuchender Ansatz, d.h., die Schuldnerberatung wird direkt vor Ort bei den Senior*innen erbracht. Die Diakonie Deutschland wird im Zusammenspiel mit weiteren Wohlfahrtsverbänden ein Konzept dafür entwickeln, wie Senior*innen besser dabei geholfen werden kann, Schuldenberatung in Anspruch zu nehmen. Für die Übergabe des Förderbescheids hat die Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke die Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie, Maria Loheide getroffen.

Aus der Rechtsprechung

Beim Chef mit Corona infiziert
(LAG München v. 14.02.2022, 4 Sa 457/21; Quelle: Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins)
Hält ein Vorgesetzter am Arbeitsplatz die Corona- Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise den Sicherheitsabstand, nicht ein, muss der Arbeitgeber Schadensersatz zahlen, wenn dadurch eine Hochzeit platzt. Dies gilt sowohl für eine fahrlässig verursachte Corona-Infektion als auch die Absage der Hochzeit wegen einer Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt. Voraussetzung ist ein Verstoß gegen die Arbeitsschutzregelung zur Bekämpfung der Pandemie.
Aus den Gründen:
Der Geschäftsführer einer Immobilienfirma war am 10. August 2020 aus einem Urlaub in Italien mit Erkältungssymptomen zurückgekehrt. Am 18. August und am 20. August fuhr er zusammen mit der Klägerin – einer dort angestellten Immobilienwirtin – ohne Mund-Nasen-Schutz in einem PKW zu Eigentümerversammlungen. Auf einer Versammlung nahm er noch Abstand von einem Teilnehmer mit dem Hinweis, er hätte sich erkältet. Am 23. August wurde bei dessen Frau und am 24. August bei dem Geschäftsführer selbst ‚Corona positiv‘ festgestellt. Das Gesundheitsamt ordnete für die Klägerin eine Quarantäne bis zum 3. September 2020 an. Dies hatte zur Folge, dass die für den 29. August 2020 geplante kirchliche Trauung mit anschließender Hochzeitsfeier der Klägerin mit 99 Gästen nicht stattfinden konnte. Die Feier musste storniert werden. Es entstanden Stornierungskosten für den Veranstaltungsort, den Caterer, die Band, die Sängerin, für Blumen, das Hotel etc. von rund 5000 €. Diese Kosten verlangte die Klägerin von ihrem Arbeitgeber ersetzt zu bekommen. Der Geschäftsführer habe grob gegen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzpflichten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstoßen.
Die beklagte Immobilienfirma wandte ein, dass der Geschäftsführer in dem fraglichen Zeitraum noch eine Radtour mit seinen Freunden unternommen und sich keiner angesteckt hätte. Außerdem hätte die Klägerin auf eine getrennte Fahrt bestehen müssen.
Die Klage ist erfolgreich. Die Klägerin erhält die Stornierungskosten als Schadensersatz von ihrem Arbeitgeber.
Das Landesarbeitsgericht führte aus, dass die Beklagte gegenüber ihrer Arbeitnehmerin die Fürsorgepflicht durch den Geschäftsführer verletzt hätte. Er hätte nicht mit ihr zusammen trotz Erkältungssymptomen längere Zeit in einem Auto fahren dürfen. Hier sei der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten worden. Außerdem solle jede Person bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben. Die Missachtung dieser Vorgaben führe zum Schadensersatzanspruch. Wären die vorgegebenen Hygienevorschriften eingehalten worden, hätte es keine Quarantäneanordnung für die Klägerin gegeben. In der Folge hätte auch die geplante Hochzeit samt Feier stattfinden können.
Unbeachtlich sei, dass die Freunde sich bei der Fahrradtour des Geschäftsführers nicht angesteckt hätten. Eine Radausfahrt sei mit ausreichendem Abstand und an der frischen Luft möglich.
Das Gericht hatte auch kein Verständnis für die Behauptung der Beklagten, dass die Klägerin auf ein eine getrennte Anfahrt hätte bestehen müssen. „Es konnte von der Klägerin nicht erwartet werden, dass sie gegenüber ihrem Vorgesetzten verlangt, ein zweites Auto zu nutzen,“ führt das Gericht aus. Ein solches Verhalten sei schwer vorstellbar und von der Mitarbeiterin, auch wenn sie hier ein besonders Interesse an der Einhaltung der Regelung hatte, nicht zu verlangen. Auch könne die Beklagte nicht ins Blaue behaupten, dass der Kläger – trotz Erkältungssymptomen – vor der Feststellung des positiven Ergebnisses, nicht an Corona erkrankt war.

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2.
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