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Newsletter 50/2022
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Rheinland-Westfalen-Lippe
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Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
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- Arbeitsschutz in der Pandemie
- Evangelische Erwachsenenbildung Westfalen und Lippe bietet 100 x Bildung
- Ausblick auf die Landessynode 2023
- Erwerbstätige arbeiteten im dritten Quartal 2022 15,6 Milliarden Stunden
- Muskel-Skelett-Erkrankungen vorbeugen
- Ehrenamtliche Chorsänger bei Adventssingen unfallversichert
Allgemeine Informationen
Arbeitsschutz in der Pandemie
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(Quelle: BAuA) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat mit unterschiedlichen Forschungsprojekten die Umsetzung des Arbeits- und Infektionsschutzes während der Corona-Pandemie begleitet. Die Ausgabe 2/22 der baua: Aktuell stellt ausgewählte Ergebnisse dieser Forschung vor.
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Ein wichtiges Thema der Begleitforschung war es, zu ermitteln, welche Schutzmaßnahmen Betriebe umsetzen und wie diese an das aktuelle Infektionsgeschehen und die spezifische Gefährdungslage angepasst werden. Ein weiteres Ziel der Forschung der BAuA bestand darin, ein möglichst umfangreiches Bild zu Übertragungsrisiken im Zusammenhang mit der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der durchgeführten Tätigkeiten zu gewinnen. Am Beispiel des Einzelhandels konnte gezeigt werden, dass das berufsbedingte Infektionsgeschehen vergleichsweise unauffällig war, wenn Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt wurden.
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Daneben hat die Bundesanstalt auch zur Wirksamkeit einzelner Schutzmaßnahmen geforscht. So wurden beispielsweise unterschiedliche Lüftungsmaßnahmen im Hinblick auf die Reduktion der Virenbelastung untersucht und aus den Ergebnissen Hinweise zum Lüften am Arbeitsplatz in Coronazeiten abgeleitet. Da auch weiterhin Forschungsbedarf im Kontext der Pandemie besteht, greift die BAuA das Thema in ihrem neuen Schwerpunkt "Schnittstelle Infektionsschutz - Arbeitsschutz" auf.
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Die Ausgabe 2/22 zum Schwerpunkt "Arbeitsschutz in der Pandemie" gibt es kostenfrei zum Herunterladen auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
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Web-Seminar: Gefährdungsanzeige – wie kann die Mitarbeitervertretung helfen?
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Die Kolleg*innen schreiben Gefährdungs- oder Überlastungsanzeigen. Die Mitarbeitervertretung bekommt diese in Kopie. Was aber damit machen?
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Kann die Mitarbeitervertretung den Kolleg*innen helfen? Mit dieser und weiteren Fragen zu dem Thema werden wir uns in dem Tagesseminar beschäftigen.
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06.02.2023 von 09.00 – 13.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 140,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Evangelische Erwachsenenbildung Westfalen und Lippe bietet 100 x Bildung
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Wir weisen gerne auf Anregung des Ev. Erwachsenenbildungswerk Westfalen-Lippe (EBW) auf interessante Fortbildungsangebote hin. Das EBW zählt zu den größten und renommiertesten Bildungsanbietern im evangelischen Raum mit über 40jähriger Geschichte. Die jährlich über 6.000 Angebote der 35 Regionalstellen in Westfalen und Lippe sind frei zugänglich und können auf der Homepage www.ebwwest.de einfach nach Themengebieten und Region gesucht werden. Rückfragen zu den unten vorgestellten Angeboten richten Sie bitte direkt an das Ev. Erwachsenenbildungswerk und nicht an den vkm-rwl.
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100 x Bildung bietet die Landesgeschäftsstelle von Dortmund aus. Neben den beruflichen Qualifizierungsangeboten, den Reisen, den Pilgertouren oder den Ehrenamtsangeboten finden sich in dem prall gefüllten Jahresprogramm 2023 der Geschäftsstelle auch Angebote, die uns in der MAV Arbeit besonders unterstützen. Fünf Angebote stellen wir hier besonders heraus:
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- Vom Umgang mit Diskriminierung
- So ein Theater: Sicher auftreten, mit Leichtigkeit und Ausstrahlung überzeugen
- Mehr als nur zugeschaltet: Hybride Veranstaltungen sicher moderieren
- Sicher argumentieren und überzeugend auftreten
- Hanuta für die Seele: Lebensfreude und Achtsamkeit
Mit einem Klick auf den Titel erhalten Sie weiter Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung. Viel Spaß beim Stöbern.
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Ausblick auf die Landessynode 2023
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(Quelle: EKiR) Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie tagt das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland wieder in Präsenz: Vom 15. bis 20. Januar 2023 kommen die Mitglieder der Landessynode zur 76. ordentlichen Tagung in Düsseldorf zusammen. Unter der Überschrift „Sensibel für Vielfalt, offen für Gott – Bildung. Evangelisch. Frei.“ geht es beim Schwerpunktthema um Bildung aus evangelischer Sicht.
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Die Synode beginnt am Sonntag, 15. Januar 2023, um 16 Uhr in der Mutterhauskirche in Düsseldorf-Kaiserswerth. Anschließend nehmen die 199 Synodalen aus den 37 Kirchenkreisen zwischen Niederrhein und dem Saarland im landeskirchlichen Theodor-Fliedner-Gymnasium in Kaiserswerth ihre Arbeit auf. Ab Montag, 16. Januar, tagen die Landessynodalen dann im Radisson Blu, Karl-Arnold-Platz 5, 40474 Düsseldorf.
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Tagesseminar: Eingruppierung BAT-KF
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Die Eingruppierung der Kolleg_innen erfolgt nach den Vorgaben des BAT-KF und der Entgeltgruppenpläne.
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Mitarbeitervertretungen obliegt im Rahmen der eingeschränkten Mitbestimmung die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen.
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Das Tagesseminar „Eingruppierung im BAT-KF“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, Stufenzuordnung und zu den Entgeltgruppenplänen. Erläurtet werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe. Zusätzlich wird auf die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung eingegangen.
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22.03.2023, WEB-Seminar 9 Uhr – 15 Uhr
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Teilnahmekosten: 190 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Erwerbstätige arbeiteten im dritten Quartal 2022 15,6 Milliarden Stunden
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(Quelle: IAB) Das Arbeitsvolumen ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal um 2,2 Prozent auf 15,6 Milliarden Stunden gestiegen. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich ein Anstieg um 0,1 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2022. Das geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Jede erwerbstätige Person arbeitete dabei 342,1 Stunden im Quartal, ein Plus von 1,1 Prozent.
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Die Zahl der Erwerbstätigen ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal mit 1,1 Prozent deutlich gestiegen und erreicht mit 45,6 Millionen Personen einen neuen Rekord. Auch die Zahl der Beschäftigten mit einem Nebenjob erreicht mit 4,29 Millionen einen Rekordstand. „Die Beschäftigung hat sich von der Coronakrise erholt und ist bisher robust gegenüber den aktuellen Krisen. Nur der hohe Krankenstand sorgt dafür, dass das Vorkrisenniveau beim Arbeitsvolumen noch nicht wieder erreicht werden konnte“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Der Krankenstand lag im dritten Quartal 2022 mit 5,56 Prozent deutlich über dem des Vorjahresquartals von 4,10 Prozent. Vor der Covid-19-Pandemie, im dritten Quartal 2019, betrug das Arbeitsvolumen 15,9 Milliarden Stunden.
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Die Arbeitsproduktivität hingegen ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal um 1 Prozent gesunken. Weber erläutert dazu: „Während das Arbeitsvolumen zunimmt, bekommt die Wirtschaft durch die Energiekrise den nächsten Dämpfer. Das drückt die Produktivität ins Minus.“
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Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist die Kurzarbeit nach vorläufigen Hochrechnungen im dritten Quartal 2022 deutlich um 770.000 auf nun 170.000 Personen zurückgegangen. Während die coronabedingten Einschränkungen gelockert wurden, behindern in vielen Betrieben Engpässe bei Rohstoffen und Vorleistungsgütern im Produzierenden Gewerbe infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine die Produktion. Das Niveau der daraus folgenden Kurzarbeit ist allerdings bislang eher moderat.
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Die Teilzeitquote ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,1 Prozentpunkte gestiegen und lag bei 38,8 Prozent. „Dies liegt auch an einem Beschäftigungszuwachs gerade in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gastgewerbe oder dem Bereich Erziehung und Unterricht“, erklärt IAB-Forscherin Susanne Wanger. Enzo Weber ergänzt: „Es gibt heute die höchste Teilzeitquote aber auch einen Rekordwert bei der betriebsüblichen Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten: Sie arbeiten mittlerweile drei Stunden pro Woche mehr als noch in den 2000er Jahren.“
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Im Rahmen der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes für den Zeitraum ab 2018 (Sommerrechnung) hat das IAB seine Arbeitszeitrechnung überarbeitet. Dabei wurden Datenquellen aktualisiert und neue Datengrundlagen integriert. Eine ausführliche Darstellung der Revisionspunkte der IAB-Arbeitszeitrechnung ist unter https://doku.iab.de/forschungsbericht/2022/fb1322.pdf online abrufbar.
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Web-Seminar: Abmahnung und Ermahnung – was ist der Unterschied und was ist die Auswirkung
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Was unterscheidet eine Ermahnung von einer Abmahnung?
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Welche Auswirkungen haben Ermahnung und Abmahnung auf das Arbeitsverhältnis?
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Hat die MAV Beteiligungsrechte, oder darf wenigstens beraten werden?
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Hat die Schwerbehindertenvertretung andere Rechte?
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14.02.2023, WEB-Seminar 9 Uhr – 14 Uhr
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Teilnahmekosten: 140 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Muskel-Skelett-Erkrankungen vorbeugen
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(Quelle: BAuA) Körperliche Fehlbelastungen im Beruf können Beschwerden im Bewegungsapparat verursachen. Aussagen der Beschäftigten zu Beschwerden sind im betrieblichen Kontext wichtig, um Präventionsschwerpunkte abzuleiten und Maßnahmen evaluieren zu können. Die standardisierte Erfassung von Muskel-Skelett-Beschwerden ist daher maßgebend für die verlässliche Beschreibung der Auswirkungen beruflicher physischer Belastungen. Mit dem nun veröffentlichten "Fragebogen zu Muskel-Skelett-Beschwerden (FB*MSB)" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde eine aktualisierte deutschsprachige Version des Nordischen Fragenbogens zu Muskel-Skelett-Beschwerden (NMQ) abgeleitet.
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Mit dem Fragenkatalog werden Aussagen zur Lokalisation, Art und Intensität der Beschwerden bei Beschäftigten erfasst. Dabei werden alle Körperregionen berücksichtigt. Für die aktualisierte Version wurde der Aufbau des Fragebogens hinsichtlich seiner Praktikabilität und seiner inhaltlichen Richtigkeit überarbeitet. So wurde der neue Fragebogen um die Erhebung der Beschwerden in den letzten sieben Tagen ergänzt. Im Bereich der oberen Extremitäten kann man angegeben, auf welcher Körperseite die Beschwerden auftraten. Auch die Hinweise zur Auswertung des Fragebogens wurden überarbeitet. Der aktualisierte Fragenkatalog ist kurz, verständlich, praxisnah, modular und einheitlich aufgebaut. Ziel ist es, die Erhebung von Beschwerden im Rahmen von betrieblichen Befragungen zu unterstützen. Der neue Fragebogen wurde im Rahmen des Forschungsprojektes F2457 der BAuA erprobt und auf Grundlage der Ergebnisse optimiert.
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Die baua: Praxis "Fragebogen zu Muskel-Skelett-Beschwerden (FB*MSB)" kann als PDF im Internetangebot der BAuA heruntergeladen werden unter www.baua.de/publikationen.
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Aus der Rechtsprechung
Ehrenamtliche Chorsänger bei Adventssingen unfallversichert
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(Bundessozialgericht, Urteil v. 08.12.2022, B 2 U 19/20 R)
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Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht.
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Die Klägerin war Mitglied eines Frauenchores, der am 3. Dezember 2016 in den Räumlichkeiten einer evangelischen Kirchengemeinde ein öffentliches Adventssingen darbieten wollte. Die Absprache für den Auftritt erfolgte zwischen der Vorsitzenden des Frauenchores und dem Pfarrer der Kirchengemeinde. Die Raumnutzung erfolgte im Einverständnis mit der Kirchengemeinde, die die Veranstaltung im lokalen Amtsblatt unter der Rubrik "Kirchliche Nachrichten" ankündigte. Zuwendungen oder Aufwandsentschädigungen für die Chormitglieder wegen des Auftritts waren nicht vorgesehen. Auf dem Weg zu diesem Auftritt verunglückte die Klägerin mit ihrem PKW bei Glatteis und verletzte sich schwer.
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Die für Vereine und Religionsgemeinschaften zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft verneinte Versicherungsschutz. Auch die für ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte zuständige und beklagte Unfallkasse lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls mangels Versicherungsschutzes ab. Das Bundessozialgericht hat der Klage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls gegen die beigeladene Verwaltungs-Berufsgenossenschaft stattgegeben. Seit dem Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen vom 9. Dezember 2004 ist der Versicherungsschutz nicht mehr von einem unmittelbar ehrenamtlichen Tätigwerden für eine Religionsgemeinschaft abhängig. Ausreichend ist seither ein nur mittelbar ehrenamtliches Tätigwerden über eine privatrechtliche Organisation (§ 2 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe b SGB VII). Diese Voraussetzungen erfüllte die Klägerin. Das Adventssingen des privatrechtlich strukturierten Frauenchores fand nach den bindenden Feststellungen des Landessozialgerichts freiwillig, unentgeltlich und im Interesse des Gemeinwohls im Rahmen einer kirchlichen Veranstaltung statt. Der Weg dahin stand deshalb in innerem Zusammenhang mit dem versicherten Ehrenamt, selbst wenn die Klägerin das Singen in dem Chor vornehmlich aus Freude am Gesang und der Gemeinschaft ausüben wollte. Denn Freude gehört zum Wesen des Ehrenamts.
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Wichtige Hinweise
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Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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