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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Rheinland-Westfalen-Lippe
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Josef-Baumann-Str. 21, 44805 Bochum, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754
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- Risiken erkennen, Gefahren abwenden
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- Mitgliederzahlen der Landeskirchen
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- Jahresbilanz 2022: Die Erwerbstätigen in Deutschland arbeiteten 61,10 Milliarden Stunden
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- Fachkräfte Sicherung in der Pflege
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- Zeitarbeitende nicht zufrieden mit ihrer beruflichen Position
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- Beschlussfassung via Videokonferenz
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Risiken erkennen, Gefahren abwenden
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(Quelle: VBG) Die Mitarbeitenden sind das wichtigste Gut eines Unternehmens. Aus diesem Grund haben Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz oberste Priorität. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind deshalb per Gesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung in ihrem Unternehmen durchzuführen und diese zu dokumentieren. Aber was ist überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung? Und wie unterstützt die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) Arbeitgebende dabei?
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Tagesseminar: Urlaub – Sonderurlaub und sonstige Freistellung nach dem Gesetz und im BAT-KF (AVR-DD)
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Kaum ein Thema kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses so viele Fragen aufwerfen und Spannungen zwischen Arbeitskollegen erzeugen, wie die Frage wann – wer – wie Urlaub nehmen kann. Das Seminar klärt Grundsatzfragen zum Urlaub, Voraussetzungen für Sonderurlaub und das Verfahren, wie Urlaub gewährt werden kann und wann er gewährt werden muss.
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02.05.2023 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Josef-Baumann-Str. 21, 44805 Bochum
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Teilnahmekosten: 190,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, ,Josef-Baumann-Str. 21, 44805 Bochum, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Mitgliederzahlen der Landeskirchen
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(Quelle: EKiR, EKvW) die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ihre Mitgliedschaftsstatistik für das Jahr 2022 veröffentlicht. Die korrespondierenden Zahlen für 2022 aus der Evangelischen Kirche im Rheinland sind folgende
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- Mitgliederbestand (31.12.2022): 2.266.794 (2021: 2.335.969; 2020: 2.398.996; 2019: 2.453.379)
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- Sterbefälle: 44.900 (2021: 42.062; 2020: 43.251; 2019: 40.587)
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- Kirchenaustritte: 45.300 (2021: 33.191; 2020: 22.283; 2019: 29.373)
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- Taufen: 18.100 (2021: 12.299; 2020: 8771; 2019: 17.644)
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- Aufnahmen: 2700 (2021: 2560; 2020: 2186; 2019: 3209)
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Zum Ende des Jahres waren 2.001.000 Menschen Mitglied einer Gemeinde in der EKvW. Damit ist die Zahl der Mitglieder gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 2,7 Prozent zurückgegangen. Die Evangelische Kirche von Westfalen liegt damit erneut leicht unter dem Bundesdurchschnitt. In der gesamten EKD waren im Vorjahr rund 2,9 Prozent weniger Mitglied einer evangelischen Kirchengemeinde als im zurückliegenden Jahr 2021.
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Erneut verstarben im letzten Jahr mit insgesamt 37.000 Menschen mehr Mitglieder als im Jahr zuvor. Der demografische Wandel ist somit einer der Faktoren für den steten Rückgang der Kirchenmitgliederzahl. Ein weiterer ist die Anzahl der Kirchenaustritte. Rund 32.000 Frauen und Männer kehrten im Jahr 2022 der Evangelischen Kirche von Westfalen den Rücken.
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Ursachenforschung betreibt die evangelische Kirche bei den Austrittsgründen: In einer qualitativen Teil-Studie und einer repräsentativen Umfrage hat das Sozialwissenschaftliche Institut (SI) der EKD Gründe und Anlässe für Kirchenaustritte erhoben, die seit 2018 erfolgt sind. Dabei wurde deutlich, dass nur eine Minderheit der Befragten einen konkreten Anlass zum Kirchenaustritt hatte. In erster Linie vollziehe sich der Austritt als Prozess, der häufig schon mit einer fehlenden religiösen Sozialisation beginne, so die Soziologin Petra-Angela Ahrens, die die Studie für das SI durchgeführt hat. Bei den weiterreichenden Gründen für den Kirchenaustritt kristallisiere sich eine empfundene „persönliche Irrelevanz“ von Religion und Kirche als wichtiger Faktor heraus. In diesem Zusammenhang werde auch die mit dem Kirchenaustritt verbundene Ersparnis der Kirchensteuer als Grund angeführt. „Damit bestätigt sich die geläufige Figur einer Kosten-Nutzen-Abwägung zur Kirchenmitgliedschaft, die bei fehlender religiös-kirchlicher Bindung einen Austritt wahrscheinlicher macht“, so die Kirchensoziologin. ……………………………………………………………………………………………………………
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Web-Seminar: Mobbing darf nicht sein, kommt aber leider vor.
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Auch in kirchlichen und diakonischen Dienststellen!
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Mobbing hat viele Gesichter. Ob Gerüchte verbreitet, Gehässigkeiten ausgeteilt, Informationen zurückgehalten oder Nägel in Autoreifen gestochen werden – das Ziel der Aktionen ist immer gleich: Es wird versucht, eine Kollegin, einen Kollegen systematisch auszugrenzen.
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Mobbing ist nie eine einzelne Handlung, sondern ein zermürbender Nervenkrieg, der allerdings von Menschen auch durchaus unterschiedlich bewertet werde.
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Was ist Mobbing? Wann liegt Mobbing vor? Was kann die MAV dagegen unternehmen?
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27.03.2023 von 9.00 – 13.00 Uhr, WEB-Seminar
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Teilnahmekosten: 190,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, ,Josef-Baumann-Str. 21, 44805 Bochum, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Jahresbilanz 2022: Die Erwerbstätigen in Deutschland arbeiteten 61,10 Milliarden Stunden
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(Quelle: IAB) Das Arbeitsvolumen stieg 2022 um 1,4 Prozent auf 61,10 Milliarden Stunden. Im Vergleich zu 2019, vor der Covid-19-Pandemie, lag es aber um 1,6 Prozent niedriger.Dies geht aus der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Die Arbeitszeit je erwerbstätiger Person stieg um 0,1 Prozent auf 1.341 Stunden und liegt 2,3 Prozent unter dem vor-Corona-Niveau.
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Die Zahl der Erwerbstätigen ist im Jahr 2022 im Vorjahresvergleich um 590.000 Personen deutlich gestiegen. Mit einem Jahresdurchschnitt von 45,57 Millionen Erwerbstätigen wurde ein neuer Rekordwert erreicht. „Die Beschäftigung hat ihren Aufwärtstrend nach der Pandemie fortgesetzt. Ein Zuwachs von mehr als einer halben Million Erwerbstätigen in einem krisenhaften Jahr ist bemerkenswert“, so Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Dabei ist die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten 2022 mit 2,0 Prozent stärker gestiegen als die der Vollzeitbeschäftigten mit 1,3 Prozent. Dies liegt auch an einem Beschäftigungszuwachs in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil, wie im Gastgewerbe oder im Bereich Erziehung und Unterricht.
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Besonders stark ist auch das Beschäftigungswachstum bei den Nebenjobs. 2022 gingen erstmals mehr als zehn Prozent der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeit nach. Mit 4,26 Millionen Beschäftigten, die im Jahr 2022 eine Nebentätigkeit ausübten, wurde ein neuer Höchstwert erreicht.
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Nach ersten Hochrechnungen sank die Kurzarbeit im Jahresdurchschnitt 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 1,42 Millionen auf 429.000 Personen. Zum Jahresende lag sie nur noch leicht über dem Vorkrisenniveau. Der Großteil der Kurzarbeit entfiel zuletzt auf Beschäftigte aus dem Produzierenden Gewerbe. „Die wirtschaftlichen Belastungen infolge der verteuerten Energieversorgung und Lieferkettenstörungen waren hier entscheidend“, stellt Weber fest. Der Arbeitsausfall mit 5,4 Stunden je Beschäftigtem durch Kurzarbeit sank im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr (29,7 Stunden) stark. Damit leistet der Rückgang bei der Kurzarbeit den größten Beitrag zum Anstieg der Arbeitszeit 2022.
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„Zwar ging die Kurzarbeit stark zurück, aber dieser Effekt wird über Arbeitsausfälle durch Krankheit auf Rekordniveau wieder zunichtegemacht“, erklärt Weber. Denn mit einem neuen Spitzenwert von 5,95 Prozent lag der Krankenstand nicht nur deutlich über dem Vorjahreswert in Höhe von 4,42 Prozent – er war auch so hoch wie noch nie seit 1991. Das war besonders auf die starke Zunahme von Atemwegsinfekten und Erkältungskrankheiten – einschließlich einer hohen Zahl an Coronainfektionen – zurückzuführen.
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Fachkräfte Sicherung in der Pflege
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(Quelle: INQA) Es gibt in diesem Jahr eine Neuauflage der erfolgreichen Kampagne „Ich pflege gern!“ vom Regionalen Netzwerk Fachkräftesicherung in der Pflege. Diese informiert über Karrierechancen in dem Berufszweig und soll mit ihrem neu gesetzten Fokus auf Social-Media-Formate gerade junge Menschen für die Arbeit in der Pflege begeistern. Wer mehr über die Kampagne, das Netzwerk und dessen Ziele erfahren möchte: INQA hat die wichtigsten Informationen in einem Artikel für Sie zusammengestellt.
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Grundseminar Arbeitsrecht 1
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- Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
- Versetzung, Abordnung, Personalgestellung
- Arbeitszeit, Sonderformen der Arbeit, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
- Befristete Arbeitsverhältnisses und Teilzeitbeschäftigung
- Eingruppierung, Entgelte, sonstige Leistungen
- Entgelt im Krankheitsfall, Jubiläumszuwendung, Sterbegeld
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
- Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts und Schlichtungsverfahrens
- Aktuelle Rechtsprechung
- Arbeitsrechtliche Fragen/Bearbeitung von praktischen Fällen
16.08.2023 – 18.08.2023, Hotel zur Post, Waldbreitbach, Neuwieder Str. 44
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Teilnahmekosten: 750,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Josef-Baumann-Str. 21, 44805 Bochum, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Zeitarbeitende nicht zufrieden mit ihrer beruflichen Position
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(Quelle: BuA) Die Zeitarbeit ist seit den 90er-Jahren ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes. Wie es um die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszufriedenheit von Zeitarbeitenden steht, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht. Als Datenbasis diente die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018. Die Ergebnisse hat die BAuA in einem Faktenblatt veröffentlicht.
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So sind Zeitarbeitende häufiger von bestimmten körperlichen und umgebungsbezogenen Arbeitsbedingungen betroffen. 69 Prozent der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer berichten vom Arbeiten im Stehen und 48 Prozent vom Arbeiten unter Lärm (Nicht-Zeitarbeitende 52 Prozent bzw. 30 Prozent). Dazu kommen Monotonie (62 Prozent) und ein schnelles Arbeitstempo (41 Prozent). Die Ergebnisse lassen sich unter anderem auf die unterschiedlichen Branchen zurückzuführen, in denen Zeitarbeitende und Nicht-Zeitarbeitende beschäftigt sind. Mit 40 Prozent sind Zeitarbeitende insbesondere in der Industrie beschäftigt.
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Neben den Unterschieden in den Arbeitsbedingungen lassen sich auch Unterschiede in der Zufriedenheit mit einzelnen Aspekten der Arbeit beobachten. Die größten Differenzen zeigen sich in der Zufriedenheit mit der eigenen beruflichen Position (70 Prozent Zeitarbeitende; 90 Prozent Nicht-Zeitarbeitende) und den Weiterbildungsmöglichkeiten (54 Prozent Zeitarbeitende; 75 Prozent Nicht-Zeitarbeitende). Die geringere Zufriedenheit mit einzelnen Aspekten der Arbeit spiegelt sich auch in der allgemeinen Zufriedenheit der Zeitarbeitenden wider. 79 Prozent gaben an, (sehr) zufrieden mit ihrer Arbeit zu sein, während dies in der Vergleichsgruppe 91 Prozent angaben.
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Das Faktenblatt baua: Fakten "Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit in der Zeitarbeit" kann als PDF auf der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden unter www.baua.de/publikationen.
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(KGH.EKD, Beschluss v. 01.06.2022, KGH.EKD II-0124/4-2022)
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Nach § 26 Abs. 2 MVG-EKD ist es nicht erforderlich, dass die Geschäftsordnung der Mitarbeitervertretung eine Bestimmung über die Durchführung von Video- oder Telefonkonferenzen enthält. Dies ist nur erforderlich, sofern auch Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden sollen.
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Entgegen der Auffassung der Beteiligten bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Wirksamkeit der Beschlussfassung vom 28. August 2020. Zu diesem Zeitpunkt hatte § 26 Absatz 2 MVG-EKD nach Maßgabe der Verordnung vom 11. September 2020 (ABl EKD 2020, S. 199), gültig ab 1. März 2020, bereits nachstehenden Wortlaut:
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„Die Mitarbeitervertretung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Die Mitarbeitervertretung kann in ihrer Geschäftsordnung bestimmen, dass Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden können, sofern dabei Einstimmigkeit erzielt wird. Beschlüsse nach Satz 3 sind spätestens in der Niederschrift der nächsten Sitzung im Wortlaut festzuhalten. Die Teilnahme einzelner oder aller Mitglieder an Sitzungen der Mitarbeitervertretungen kann im Ausnahmefall auch mittels Video- und Telefonkonferenzen erfolgen, wenn kein Mitglied der Mitarbeitervertretung unverzüglich nach Bekanntgabe der Absicht zur Durchführung der Sitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz diesem Verfahren widerspricht. Es ist sicherzustellen, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist unzulässig. Mitglieder der Mitarbeitervertretung, die mittels Video- oder Telefonkonferenz teilnehmen, gelten als anwesend im Sinne des Absatzes 1 Satz 1. Vor Beginn der Sitzung hat der oder die Vorsitzende die Identität der zugeschalteten Mitglieder festzustellen und deren Namen in die Anwesenheitsliste einzutragen. § 25 gilt für Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen entsprechend.“
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Danach gilt: Die Geschäftsordnung der Mitarbeitervertretung muss keine Bestimmung über die Durchführung von Video- oder Telefonkonferenzen enthalten. Dies ist nur erforderlich, sofern auch Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden sollen. Gleichermaßen ist Einstimmigkeit nicht erforderlich; auch dieses Erfordernis gilt lediglich für Beschlüsse im Umlaufverfahren. Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig.
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