Bericht ARK-RWL zur Sondersitzung am 28.05.2025
Bericht aus der ARK-RWL
Am 28.05.2025 hat sich die ARK-RWL zu einer Sondersitzung getroffen. Einziger Tagesordnungspunkt waren die Entgelterhöhungen für unsere Kolleginnen und Kollegen. Folgendes wurde beschlossen:
1. Die Tabellenentgelte sowie die individuellen Zwischen- und Endstufen werden rückwirkend ab dem 01.04.2025 um 3,0 %, mindestens jedoch um 110,00 €, erhöht.
2. Zulagen, für die eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden rückwirkend ab dem 01.04.2025 um 3,11 % erhöht.
3. Die Entgelte für die Auszubildenden, die Schülerinnen und Schüler und die Praktikantinnen werden rückwirkend ab dem 01.04.2025 um 75,00 € erhöht.
4. In der KR-Anwendungstabelle wurde die Stufe 1 in den Entgeltgruppen 7a und 8a, rückwirkend ab dem 01.04.2025, gestrichen. Die Stufenlaufzeit der Stufe 2 in diesen Entgeltgruppen wurde angepasst. Zusätzlich wurden Übergangsregelungen beschlossen.
5. Rückwirkend ab dem 01.04.2025 wurde ein neuer § 20a „Alternative Anreize“ in den BAT-KF eingefügt, der folgenden Wortlaut hat:
„§ 20a Alternative Anreize
(1) Durch Dienstvereinbarung kann geregelt werden, dass arbeitgeberfinanzierte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit (alternative Anreize) getroffen werden (z.B. Zuschüsse für Fitnessstudios, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge und Kita-Zuschüsse).
(2) Soweit es zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Mitarbeitenden erforderlich ist, kann durch Dienstvereinbarung sowohl Gruppen von Mitarbeitenden als auch einzelnen Mitarbeitenden abweichend von dem sich aus der nach § 13, § 14 Abs. 4, 5 ergebenden Stufe ihrer jeweiligen Entgeltgruppe zustehenden Entgelt ein um bis zu drei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweggewährt werden. Anstelle der Vorweggewährung von Stufen nach Satz 1, oder wenn Mitarbeitende bereits die Endstufe ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht haben, kann sowohl Gruppen von Mitarbeitern als auch einzelnen Mitarbeitern unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ein um bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres Entgelt gezahlt werden. Die Gewährung eines höheren Entgelts nach den Sätzen 1 und 2 kann zeitlich befristet erfolgen; sie ist jederzeit widerruflich. Im Übrigen bleibt § 14 unberührt.““
(3) In Dienstvereinbarungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 sind die Kriterien für die alternativen Anreize und das Verfahren festzulegen.
6. Einführung einer monatlichen Schicht- und Wechselschichtzulage und Erhöhung der Wechselschichtzulage zum 01.07.2025.
7. Erhöhung der Jahressonderzahlung von 80 bzw. 60 % auf 85 % ab dem 01.01.2026.
8. Erhöhung der Tabellenentgelte, der individuellen Zwischen- und Endstufen sowie der Zulagen, für die eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, ab dem 01.05.2026 um 2,8 %.
9. Die Entgelte für die Auszubildenden, die Schülerinnen und Schüler und die Praktikantinnen werden ab dem 01.05.2026 um 75,00 € erhöht.
10. Erhöhung des Urlaubsanspruchs von 30 auf 31 Arbeitstage bei einer 5-Tagewoche ab dem 01.01.2027.
11. Über die weiteren Regelungen, die im Tarifabschluss des TVöD-VKA 2025 vereinbart und die am 28.05.2025 noch nicht beschlossen wurden, wird im Laufe des Jahres 2025 beraten, wenn die Textfassungen des TVöD-VKA inklusive des Tarifabschlusses 2025 vorliegen.
Insbesondere:
Regelung zur freiwilligen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit
Regelung zur Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage
Regelung zur Eingruppierung der Hebammen mit abgeschlossener Hochschulausbildung
Zusätzlich:
Regelung zur Gewinnung- und Bindung von Fachkräften
Regelung zur Zeitgutschrift bei Krankheit Freizeitausgleich
Die beschlossene Arbeitsrechtsregelung inklusive der neuen Entgelttabellen finden Sie hier.
Uns freut es sehr, dass auch die Arbeitgeberseite eine schnelle Einigung bei den Entgelterhöhungen gewollt hat. Jetzt liegt der Ball bei den Gehaltsabrechnungsstellen, die die Änderungen noch umsetzen müssen. Mal schauen, ob unsere Kolleginnen und Kollegen die Entgelterhöhungen früher erhalten als die Mitarbeitenden im öffentlichem Dienst (hierüber haten wir im letzten Newsletter berichtet).