Bericht aus der ARK-DD vom 05.02.2026

Wie heißt es doch so schön: Manchmal ist es besser, eine Nacht über eine Sache zu schla-fen und am nächsten Tag sieht es dann schon wieder ganz anders aus! Nein! In unserem Fall haben wir seit dem 05.02.2026, der Sitzung der ARK DD in Berlin, nun mehrere Nächte über das, was wir dort erfahren und erleben mussten, geschlafen. Aber, um in der Phrasen-sprache zu verbleiben, der Brei ist nach wie vor so brennendheiß, wie er gekocht wurde!

Was war passiert? Wir haben als Dienstnehmerseite von unserem Recht Gebrauch ge-macht, nach Ablauf der Antragsfriedenspflicht Anträge zur Verbesserung der Situation der Kolleginnen und Kollegen zu stellen! Wie konnten wir das nur wagen? Die DG reagierten, indem sie „Absenkungsanträge“ dagegenstellten.

Unsere Anträge, die in erster Linie Angleichungen an geltendes Recht oder Angleichungen an andere vergleichbare Regelungen im Öffentlichen Dienst, im BAT-KF oder in den AVR Bayern sind und auf die ich noch weiter eingehen werde, wurden allesamt abgelehnt! Die Verschlechterungsanträge der Dienstgeberseite wurden unsererseits alle abgelehnt. Wie hier eine weitere, vor allem vertrauensvolle Zusammenarbeit stattfinden soll, kann keiner beant-worten.

 Kurzer Überblick zu den DN-Anträgen, die von den DG abgelehnt wurden:

 1.         Antrag auf Angleichung der Jubiläumszuwendung an die Regelungen in den AVR Bayern, auch Treueleistung genannt: Statt eines finanziellem Ausgleichs plus 1 Tag Erholungsurlaub sollte es gestaffelt nach Dienstjahren ausschließlich Erholungsurlaub geben. Für 10 Jahre 3 Tage, für 20 Jahre 7 Tage, für 30 Jahre 12 Tage, für 40 Jahre 18 Tage und (neu, aber bald wieder vermehrt vorkommend) bei 50 Jahren 25 Tage.

2.         Die wöchentliche Höchstarbeitszeit sollte 42 Stunden nicht übersteigen.

3.         Streichung des § 17 AVR DD – Möglichkeit der Entgeltabsenkung und Arbeitszeiter-höhung durch den Arbeitgeber bei einer Notlage ohne Beteiligung der ARK DD. Wis-sentlich auch nie angewendet worden!

4.         Änderung§ 20a – Angleichung der Zeitzuschläge wie im Öffentlichen Dienst für Oster-sonntag und Pfingstsonntag – Pfingsten und Ostern sind für unsere Dienstgeber wohl doch keine „richtigen“ Feiertage!?!

5.         § 20c – Dienstplanzuschlag bei nicht rechtzeitig veröffentlichtem Dienstplan; Beteili-gung der MAV!

6.         Anlage 14 - Zahlung der vollen Jahressonderzahlung im November, wie bspw. im BAT-KF, im Öffentlichen Dienst, etc.

7.         Anlage 17 – Die sogenannte Notlagenregelung für die Dienstgeber, also die Möglich-keit der Kürzung oder Streichung der Jahressonderzahlung, sollte gestrichen werden – zumal sich auch keiner von uns daran erinnern kann, ob und wann diese überhaupt jemals, vor allem unter Beteiligung der ARK DD, in Anspruch genommen wurde.

8.         Entgeltentwicklung der Anlage 8a – also der Ärztinnen und Ärzte.

 Kurzer Überblick der DG-Anträge, die von den DN abgelehnt wurden:

 1.         Arbeitsvertrag in Textform, Schriftform nicht mehr erforderlich!

2.         Streichung der Unterstützung zum Zahnersatz – da hat man sich wohl kurz selbst mit der Bundesregierung verwechselt!

3.         Erhöhung der Eigenbeteiligung der Mitarbeiter zur KZVK auf 4 %.

4.         Trennung des Urlaubsanspruchs in gesetzlichen Mindesturlaub und Urlaub nach tarif-lichen Regelungen.

5.         Abschaffung der „Unkündbarkeit“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem 31.12.2015 eingestellt wurden.

6.         Aufteilung der Jahressonderzahlung auf 25 % im November und 75 % auf den Juni des Folgejahres! Wirtschaftliche Gesundheit für die Juni-Rate vorausgesetzt!

7.         Anlage 16 Maßnahmeteilnehmende – Bezahlung nach EG 1 Stufe 1

Zum Abschluss des Ganzen noch einmal zur Erinnerung: Die Homepage der Dienstgebersei-te in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland heißt nach wie vor: www.attraktiver.de. Abgewandelt nach einem Zitat aus der Serie „Ein Herz und eine Seele“: Wenn das attraktiver ist, möchte ich unattraktiver oder hässlicher nicht sehen!“

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