Bericht aus der ARK-RWL vom 16.09.2026

Nach der langen Sommerpause haben sich die Mitglieder der ARK-RWL am 16.09.2026 zu ihrer nächste Sitzung getroffen. Auf der der Tagesordnung stand neben dem Protokoll ein Antrag auf eine redaktionelle Änderung der Anmerkung 2 der Berufsgruppe 7 des SD-Entgeltgruppenplans und eine Anpassung der Weihnachtssonderzahlung unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen. Beide Arbeitsrechtsregelungen wurden beschlossen:

 Redaktionelle Änderung der Anmerkung 2 der Berufsgruppe 7 des SD-Entgeltgruppenplans:

 Altfassung

Fachkräfte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind:

a) Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung,

b) Heilpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung,

c) Heilerziehungspflegerinnen mit staatlicher Anerkennung,

d) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen oder Mitarbeiterinnen mit entsprechender gleichwertiger Ausbildung.

 Neue Fassung

Fachkräfte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind:

a) Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung,

b) Heilpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung,

c) Heilerziehungspflegerinnen mit staatlicher Anerkennung,

d) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen

 oder Mitarbeiterinnen mit entsprechender gleichwertiger Ausbildung.

 Anpassung der Weihnachtssonderzahlung:

 Im April hat die ARK-RWL beschlossen, dass die Weihnachtssonderzahlung unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze auf 800 € erhöht wird. Da diese aber nur auf 795 € erhöht worden ist, wurde dieser Beschluss in der Septembersitzung korrigiert und der Betrag für die Weihnachtssonderzahlung von 800 € auf 795 € reduziert.