Bericht aus der ARK-RWL vom 16.09.2026
Nach der langen Sommerpause haben sich die Mitglieder der ARK-RWL am 16.09.2026 zu ihrer nächste Sitzung getroffen. Auf der der Tagesordnung stand neben dem Protokoll ein Antrag auf eine redaktionelle Änderung der Anmerkung 2 der Berufsgruppe 7 des SD-Entgeltgruppenplans und eine Anpassung der Weihnachtssonderzahlung unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen. Beide Arbeitsrechtsregelungen wurden beschlossen:
Redaktionelle Änderung der Anmerkung 2 der Berufsgruppe 7 des SD-Entgeltgruppenplans:
Altfassung
Fachkräfte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind:
a) Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung,
b) Heilpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung,
c) Heilerziehungspflegerinnen mit staatlicher Anerkennung,
d) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen oder Mitarbeiterinnen mit entsprechender gleichwertiger Ausbildung.
Neue Fassung
Fachkräfte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind:
a) Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung,
b) Heilpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung,
c) Heilerziehungspflegerinnen mit staatlicher Anerkennung,
d) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen
oder Mitarbeiterinnen mit entsprechender gleichwertiger Ausbildung.
Anpassung der Weihnachtssonderzahlung:
Im April hat die ARK-RWL beschlossen, dass die Weihnachtssonderzahlung unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze auf 800 € erhöht wird. Da diese aber nur auf 795 € erhöht worden ist, wurde dieser Beschluss in der Septembersitzung korrigiert und der Betrag für die Weihnachtssonderzahlung von 800 € auf 795 € reduziert.