Die letzte Sitzung der ARK-RWL vor der Sommerpause fand am 17.06.2026 statt. Auf der der Tagesordnung stand neben dem Protokoll noch ein Antrag auf Änderung des Entgeltgruppenplans der Berufsgruppe 1.3 „Kirchenmusikerinnen“, die auch beschlossen wurde:
Ab dem 01.07.2026 werden
1. C-Kirchenmusikerinnen, die eine Stelle mit besonderem Aufgabenprofil haben, in die Fallgruppe 4b Entgeltgruppe, 8 BAT-KF, eingruppiert.
2. Mitarbeiterinnen, die eine musikalischer Qualifikation auf mindestens Bachelor-Niveau haben und zusätzlich die C-Prüfung (Das Merkmal der C-Prüfung ist auch gegeben, wenn eine anderweitige Qualifikation nach den landeskirchlichen Bestimmungen der C-Prüfung gleichgestellt ist) abgelegt haben, in die Fallgruppe 4c, Entgeltgruppe 9 BAT-KF, eingruppiert.
3. A- und B-Kirchenmusikerinnen, die eine C-Kirchenmusikerinnenstelle haben, in die Fallgruppe 4d, Entgeltgruppe 9 BAT-KF, eingruppiert.
Durch diese Änderung kann es bei den angesprochenen Kolleginnen und Kollegen ab dem 01.07.2026 zu einer nicht unerheblichen Entgelterhöhung kommen.
Nun geht die ARK-RWL in die Sommerpause und trifft sich am 16.09.2026 zur nächsten Sitzung- Bis dahin wünschen wir Euch eine schöne Sommerzeit und einen erholsamen Urlaub.