Bericht aus der ARK-RWL vom 22.04.2026
Die ARK-RWL traf sich am 22.04.2026 zu ihrer Aprilsitzung. Auf der Tagesordnung stand ein Antrag des Marburger Bundes – Entgelterhöhungen und sonstige Bestandteile der Tarifforderungen für den Bereich der BG-Kliniken und eine Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung der Weihnachtssonderzahlung an die Pfändungsfreigrenze ab 01.07.2026.
Nachdem sich die Arbeitgebervertreter und der Marburger Bund in einer Arbeitsgruppe der ARK-RWL geeinigt haben, wurden in der Aprilsitzung die Entgelterhöhungen für die Ärzte beschlossen: Ab dem 01.02.2026 werden die Entgelte um 3 % erhöht. Ab dem 01.01.2027 erhalten die Ärzte auf eine fünf-Tagewoche berechnet einen Tag mehr Urlaub, startet die Nacharbeitszeit bereits um 20 Uhr, wird die Zulage für die Nacharbeit von 22,50 % auf 25 % erhöht, wird eine Schichtzulage/Wechselschichtzulage in Höhe von 315 € gezahlt, usw.
Weiterhin wurde eine Änderung des § 19 BAT-KF (Jahressonderzahlung) beschlossen. Aufgrund der Erhöhung der unpfändbaren Anteile der Weihnachtsvergütung nach § 850a Abs. 4 ZPO von 780 auf 800 € wurde auch § 19 Abs. 5 BAT-KF angepasst. Der neue Text lautet: „Von der Jahressonderzahlung wird ein Betrag in Höhe von bis zu 800 € aus Anlass des Weihnachtsfestes als Weihnachtssonderzahlung gewährt. Die Ordnungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden, der Schülerinnen und Schüler und der Praktikantinnen und Praktikanten wurden entsprechend angepasst.
Zum Schluss der Sitzung haben wir noch über § 20a Abs. 2 Satz 1 BAT-KF diskutiert. Hiernach kann ein um bis zu drei Stufen höheres Entgelt gewährt werden. Alle Beteiligen waren sich einig, dass es sich hierbei nicht um eine vorgezogene Stufenerhöhung sondern nur um die Zahlung eines höheren Entgelts handelt.