Bericht aus der ARK-RWL vom 25.03.2026
Die Märzsitzung der ARK-RWL fand am 24.02.2026 statt. Auf der Tagesordnung stand eine redaktionelle Änderung von § 6 Abs. 5 BAT-KF, eine neue Arbeitsrechtsregelung über die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden in der Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz und die Forderungen des Marburger Bundes – Entgelterhöhungen und sonstige Bestandteile der Tarifforderungen für den Bereich der BG-Kliniken.
In der Novembersitzung 2025 der ARK-RWL wurde beschlossen, dass in § 6 Abs. 5 BAT-KF ein neuer Satz 4 eingefügt wird und die bisherigen Sätze 4 bis 9 zu den Sätzen 5 bis 10 werden. Hierbei wurde leider übersehen, dass im Satz 5 (neuer Satz 6) eine Bezugnahme auf Satz 4 und im Satz 8 (neuer Satz 9) eine Bezugnahme auf Satz 6 steht. Dies wurde nun wie folgt korrigiert: „§ 6 Absatz 5 wird wie folgt geändert: 1. „In Satz 6 wird die Zahl „4“ durch die Zahl „5“ geändert.“ 2. „In Satz 9 wird die Zahl „6“ durch die Zahl „7“ geändert.““.
Der Bundestag hat im Oktober 2025 das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen, welche zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Hierzu wurde von der Diakonie eine neue Ordnung erstellt, die im Februar vorgestellt wurde. Diese Arbeitsrechtsregelung haben wir nun in der Märzsitzung beschlossen.
Im Januar hatte der Marburger Bund einen Antrag auf Entgelterhöhungen für die Ärzte gestellt, der sich wie immer an der Tarifforderung für den Bereich der BG Kliniken (lineare Steigerungen von 8 % ab dem 01.02.2026 bei einer Laufzeit von 12 Monaten) orientiert. Dieser Antrag wurde auf die Februarsitzung verschoben. Da es mittlerweile eine Einigung über einen Tarifabschluss im den Bereich der BG Kliniken gibt, wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die entsprechenden Arbeitsrechtsregelungen für den TV-Ärzte-KF entwirft, die in der Aprilsitzung beschlossen werden sollen.