Webseminar: Die Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehinderten, 04.02.2026 Seminare

Eine neue Wahlordnung, die man nicht ändern wollte,
eine neue Wählergruppe, die man bei der Wahl haben wollte,
eine Personengruppe, die man im Gesetz vergaß.

Widersprüche im Text, offene Fragen zu Hauf… und manche denken, diese Gesetzesänderung vom 12.12. ist einem rheinischen Versehen am 11.11. entsprungen.

Und jetzt?
Es soll bis zum 30. April 2026 gewählt werden. Mitarbeitendenvertretungen haben Wahlvorstände zu berufen. Und dann stellen sich Fragen, die im Ergebnis dazu führen, dass man nur fragen kann: Nichtig oder anfechtbar, und wenn anfechtbar, wer lässt es überprüfen?

Das Ziel unserer 2 stündigen Online-Veranstaltung kann nicht sein, eine Schulung durchzuführen, die eine wasserdichte Wahl ermöglicht, weil dies nach unserer Auffassung nicht möglich sein wird. Vielmehr werden wir im Rahmen der Schulung versuchen, zu erklären, was funktioniert, was man beachten muss und welche Sollbruchstellen vorliegen.

10 - 12 Uhr, per Zoom, Kosten 100 €

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